Gremien und Kommissionen Studierendenvertretung
Das Engagement in Gremien und Kommissionen ist besonders wichtig für die studentische Interessenvertretung, da in diesen Bereichen die studienrelevanten Entscheidungen getroffen werden.
Die Studierenden können sich entweder in den Gremien selbst beteiligen, in dem sie sich für ein entsprechendes Amt im Rahmen der Gremienwahl aufstellen lassen oder sie engagieren sich in einer der von den jeweiligen Gremien eingesetzten Kommissionen oder Arbeitsgemeinschaften. Die Koordination und Verteilung der Plätze in den (Senats-)kommissionen, Berufungs- und Auswahlkommissionen sowie Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch den Landesstudierendenvorstand in Absprache mit Dezernat 12.2. Die letztliche Besetzungsentscheidung trifft das zuständige Gremium im Rahmen der Selbstverwaltung.
StudiV im Senat
Der Senat ist das oberste Organ der HSPV NRW
Die Studierendenvertreterinnen und -vertreter werden von den Studierenden aller Studienorte
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Aufgaben des Senats Senatsmitglieder Studierendenvertretung im Senat
StudiV im Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das Organ der jeweiligen Fachbereiche (AV/R und Polizei) und wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Dieser setzt sich insbesondere mit den Studieninhalten sowie den Modulbeschreibungen auseinander.
StudiV in Senatskommissionen
Die Kommissionen arbeiten dem Senat direkt zu und erstellen die eigentlichen Beschlussvorlagen, über die dann in den jeweiligen Senatssitzungen abgestimmt wird.
Derzeit sind folgende Kommissionen eingesetzt, in denen sich Studierende beteiligen können:
Die Mitwirkung von Studierenden in den durch den Senat bestellten Kommissionen wird durch den Landesstudierendenvorstand koordiniert und die vorhandenen Plätze verteilt.
Sofern Interesse an der Mitwirkung in einer der genannten Kommissionen besteht, kann sich an die Funktionsadresse des Landesstudierendenvorstands (s.u.) gewandt werden.
StudiV in der Gleichstellungskommission
Die studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission werden im Rahmen der Gremienwahl durch die Studentinnen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss Bachelor ist zuständig für alle Entscheidungen in Bachelor- Prüfungsangelegenheiten, wobei er die Befugnis zu Entscheidungen widerruflich auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden übertragen kann.
Zur Abwicklung der laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses ist zudem bei dem Präsidenten der HSPV NRW ein Prüfungsamt eingerichtet worden.
Berufungs- und Auswahlkommissionen
Für die Auswahl neuer hauptamtlich Lehrender und Abordnungsstellen werden Berufungs- und Auswahlkommissionen eingerichtet. In diesen können Studierende ebenfalls bei der Entscheidung über die künftigen Lehrenden mitwirken. Eine Mitwirkung in einer Berufungs- und Auswahlkommission umfasst die Teilnahme an einer oder mehreren Probelehrveranstaltungen für eine bestimmte Lehrstelle.
Die Koordinierung der studentischen Teilnahme an Berufungs- und Auswahlkommissionen erfolgt durch den Landesstudierendenvorstand. Sollte Interesse an einer Mitwirkung bei einer Berufungs- und Auswahlkommission bestehen, kann sich an die Funktionsadresse des Landesstudierendenvorstands (s.u.) gewandt werden.
Die relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite der Reisekostenstelle. Bei Fragen zum Reisekostenrecht können Sie sich gerne an die Reisekostenstelle wenden.
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