Hochschulbibliothek von A-Z Stichwortverzeichnis

Ansprechpersonen

Die Anschriften, Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Studienortsbibliotheken finden Sie auf der Seite Kontakt.
 

Arbeitsplätze

In allen Bibliotheken stehen Internetzugänge und der tagesaktuelle Online-Katalog zur Verfügung. Weitere Arbeitsplätze zur Nutzung des Präsenzbestandes und zum wissenschaftlichen Arbeiten sind ebenfalls vorhanden.
 

Ausleihe

Mitglieder und Angehörige der HSPV NRW können einen Großteil der Bibliotheksbestände ihres Studienortes ausleihen. Für Bachelorstudierende beträgt die Ausleihfrist zwei Wochen und für Masterstudierende vier Wochen. Die Ausleihfrist für Lehrende und Verwaltungsmitglieder beträgt sechs Monate. Entliehene Medien können vorgemerkt werden. Wenn keine Vormerkungen vorliegen, können entliehene Medien verlängert werden. Nicht ausleihbar ist der Präsenzbestand, zum Beispiel Lexika und andere Nachschlagewerke, Zeitschriften usw.
 

Ausweis

Der Studienausweis ist für Studierende gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig. Andere Benutzergruppen erhalten einen Bibliotheksausweis an den Ausleihtheken.

Benutzungsordnung

Hier kann die Benutzungsordnung der Bibliotheken der HSPV NRW eingesehen werden.
 

Beschaffungsantrag

Literatur, die nicht in den Bibliotheken der HSPV NRW vorhanden ist, kann zur Anschaffung vorgeschlagen werden. Dafür kann der Beschaffungsantrag benutzt werden.
 

Bestand

Insgesamt stehen in den Bibliotheken der HSPV NRW etwa 150.000 Medien zur Verfügung. Neben Büchern, Loseblattsammlungen, audiovisuellen und elektronischen Medien werden ca. 150 laufende Zeitschriften angeboten. Bestandsschwerpunkte sind Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Steuerrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Verkehrslehre, Umweltrecht, Einsatzlehre, Ordnungsrecht, Kriminologie, Kriminalistik, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Psychologie. Die Bestände sind systematisch nach Fachgebieten aufgestellt. Übersichten über die Systematik hängen in den Bibliotheken aus.
 

Bibliotheken an den Hochschulstandorten

Neben den eigenen Bibliotheken der HSPV NRW sind an den Hochschulstandorten oder in unmittelbarer Nähe auch weitere Bibliotheken vorhanden.
 

Aachen

Bielefeld

Dortmund

Duisburg

Gelsenkirchen

Hagen

Herne

Köln


Münster

Bibliotheksverbund der Landesbehörden NRW

Die HSPV NRW ist Mitglied im Bibliotheksverbund der Landesbehörden NRW. An diesem Verbund nehmen zur Zeit ca. 75 Bibliotheken der Landesbehörden teil, zum Beispiel die Bibliotheken der Ministerien, von Gerichten und weiteren Behörden. Die Bestände können in einem gemeinsamen Katalog recherchiert werden.
 

Buchscanner

Die Buchscanner befinden sich in den Räumlichkeiten der Bibliotheken. Aufsätze und Auszüge aus Büchern können gescannt und auf mitgebrachten USB-Sticks gespeichert werden. Die Urheberrechte sind zu beachten (siehe auch § 5 der Benutzungsordnung).

Datenbanken

Die Bibliothek der HSPV NRW bietet ihren Nutzern zahlreiche Datenbanken. Darunter sind Beck Online, Wolters Kluwer Online, Juris, Statista, 19 Nationallizenzen wie z.B. Emerald Insight, Rehm Online und WISO. Die Nutzung ist über das Campusnetz möglich. Die meisten der Angebote können auch von zuhause aus über den Proxy-Server der HSPV NRW zugänglich gemacht werden. Bei VPR Online und der KGST müssen Sie sich mit Ihrer HSPV E-Mail registrieren.
 

Dokumentlieferdienste

Bücher und Zeitschriften, die nicht in den Bibliotheken der HSPV NRW vorhanden sind, können über sogenannte Dokumentlieferdienste kostenpflichtig von einzelnen Personen angefordert werden. Der bekannteste und größte Dokumentlieferdienst in Deutschland ist Subito

E-Books

Die Bibliothek der HSPV NRW bietet ihren Nutzerinnen und Nutzern zahlreiche E-Books aus den Bereichen der Rechts-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften an, darunter Werke der Verlage der De Gruyter und Springer. Die lizenzierten Inhalte sind über die aufgeführten Portale abrufbar. Die Nutzung ist über das Campusnetz und von zuhause aus über den Proxy-Server der HSPV NRW möglich. 
 

Elektronische Zeitschriften

Die Bibliothek der HSPV NRW bietet ihren Nutzerinnen und Nutzern eine Reihe an elektronischen Zeitschriften an, darunter die Zeitschrift VM – Verwaltung & Management, Kriminalistik Online oder die Police Quarterly. Die lizenzierten Inhalte sind über die aufgeführten Portale abrufbar. Die Nutzung ist über das Campusnetz und von zuhause aus über den Proxy-Server der HSPV NRW möglich.
 

Erwerbungsvorschlag

Literatur, die nicht in den Bibliotheken der HSPV NRW vorhanden ist, kann zur Anschaffung vorgeschlagen werden. Dafür kann der Erwerbungsvorschlag benutzt werden.

Fernleihe

Für hauptamtlich Lehrende und Verwaltungsangehörige kann Literatur, die nicht in den Bibliotheken der HSPV vorhanden ist und auch nicht bestellt werden kann, auf zwei Wegen per Fernleihe bestellt werden: Über den Bibliotheksverbund der Landesbehörden oder über den Dokumentlieferdienst Subito. Andere Benutzergruppen können sich direkt bei Subito registrieren und die Dienste kostenpflichtig nutzen.

Katalog

Beim Online-Katalog handelt es sich um den Verbundkatalog des Bibliotheksverbundes der Landesbehörden. Um Medien zu recherchieren, die nur an der HSPV NRW vorhanden sind, bitte unter Zweigstelle in der Profisuche "HSPV" auswählen. Exemplare mit dem Status für den Dienstgebrauch sind im OPAC nicht sichtbar.
 

Katalog-PC

Siehe Recherche-PCs.

Literaturverwaltung

Mit der Literaturverwaltungssoftware lassen sich u.a. Bücher, Zeitschriftenaufsätze, Artikel und Internetquellen einzelnen Projekten oder Hausarbeiten zuordnen, Literaturverzeichnisse erstellen und korrekte Fußnoten automatisiert setzen. Die Bibliothek der HSPV NRW hat das Literaturverwaltungsprogramm Citavi lizensiert. Es kann von allen Angestellten der Hochschule kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.

Neuerwerbungen

In den Neuerwerbungslisten sind jeweils die Zugänge der letzten sechs Monate aufgeführt. Sie sind nach den Hauptgruppen der Systematik sortiert.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliotheken an den Studienorten finden Sie auf der jeweiligen Studienortsbibliotheksseite. Eine Übersicht über diese Seiten sinden Sie bei Kontakt.

Präsenzbestand

Ein Teil der Bibliotheksbestände ist als Präsenzbestand gekennzeichnet und gesondert aufgestellt, zum Beispiel Lexika und andere Nachschlagewerke sowie Loseblattsammlungen und Zeitschriften. Dieser Teil kann nicht ausgeliehen werden.

Recherche-PCs

In den Bibliotheken der HSPV NRW befinden sich Recherche-PCs mit Internet-Zugang in das Campus-Netzwerk. Über die Recherche-PCs  erhalten sie u.a. auch Zugriff auf die lizensierten Online-Angebote wie Beck Online. Außerdem befinden sich an einigen Standorten Katalog-PCs, mit denen man direkt im Bibliothekskatalog der HSPV NRW recherchieren kann.
 

Rückgabe

Werden entliehene Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben, so fordert die Bibliotheksverwaltung die Medien per E-Mail an die hochschuleigene E-Mail-Adresse zurück. Wird die Leihfrist nach der dritten Mahnung um weitere 14 Kalendertage überschritten, gilt dies als Nichtrückgabe. In diesem Fall werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt sowie eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro für jedes Medium erhoben. Anlässlich der dritten Mahnung wird bei Bachelorstudierenden gleichzeitig die jeweilige Ausbildungsleitung in Kenntnis gesetzt.

Signatur

Die Signatur gibt den Standort eines Buches an und steht auf dem Signaturschild, welches in der Regel auf dem Buchrücken aufgeklebt ist. Die Signatur steht im Katalog unter den Angaben zum Titel.
 

Systematik

Die Bestände sind systematisch nach Fachgebieten aufgestellt. Übersichten über die Systematik hängen in den Bibliotheken aus.

Verhalten in den Bibliotheken

Im gemeinsamen Interesse aller Bibliotheksbenutzer ist in den Bibliotheksräumen Ruhe zu bewahren. Die Bestände sollten pfleglich behandelt werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie das Benutzen von Handys ist nicht gestattet. Die Hinweise des Bibliothekspersonals sind zu beachten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann ein Ausschluss von der Benutzung oder von der Ausleihe verfügt werden.
 

Verlängerung

Entliehene Medien, die nicht vorgemerkt sind, können bis zu sechsmal verlängert werden. Für die Verlängerung ist der Benutzerausweis erforderlich. Verlängerungswünsche richten Sie bitte an die Ansprechpartner in der jeweiligen Studienortsbibliothek. Bei telefonischen Verlängerungswünschen halten Sie bitte den Benutzerausweis bereit, da die Benutzernummer, die unterhalb des Strichcodes steht, angegeben werden muss.
 

Vormerkung

Medien, die entliehen sind, können vorgemerkt werden. Dazu ist der Benutzerausweis erforderlich. Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn das Medium zurückgegeben wurde. Nach der Rückgabe liegt es fünfTage für Sie bereit.