Personalrat Verwaltungsangehörige Interessenvertretungen
Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen ist ein nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) gewähltes Organ zur Vertretung der Beschäftigten. Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen besteht aus sieben Mitgliedern (zwei Beamte und fünf Tarifbeschäftigte) und vertritt ca. 300 Beschäftigte im Sinne des LPVG NRW. Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen wählt aus seiner Mitte die vorsitzende Person und die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter. Die vorsitzende Person führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Nach § 2 Abs. 1 des LPVG NRW arbeiten Dienststelle und Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben sowie zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen. Der Personalrat hat nach dem LPVG NRW zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte.
Kontakt
Funktionspostfach für Fragen an den Personalrat der Verwaltungsangehörigen
Vorsitzender
Vorsitzender des Personalrates der Verwaltungsangehörigen der HSPV NRW, Medientechnik
Raum: OG.351
+49 221 912652-2275guido.maeurer(at)hspv.nrw.deErster Stellvertreter des Vorsitzenden
Verwaltungsleiter, Liegenschaftsverwaltung, Betreuung AK Rheinland, Arbeitsschutz HSPV NRW
Raum: EG.36
+49 221 912652-2100guido.bel(at)hspv.nrw.deWeitere Stellvertreterin des Vorsitzenden
Weitere Mitglieder
Mitbestimmungsrecht
Hier einige beispielhafte Aufgaben aus dem gesetzlich beschriebenen Katalog:
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Richtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen, bei Versetzungen, bei Höhergruppierungen und bei Kündigungen
- Beurteilungsrichtlinien
- Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen
- Inhalt von Personalfragebögen
- Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen (insbesondere Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und beruflicher Aufstieg)
- Mitbestimmung bei Einstellung
- Mitbestimmung bei Beförderung
- Mitbestimmung bei Laufbahnwechsel
- Mitbestimmung bei Eingruppierung
- Höhergruppierung, Rückgruppierung
- Mitbestimmung bei Versetzung und Umsetzung
- Mitbestimmung bei Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
- Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
Maßnahmen der Mitbestimmung dürfen nicht ohne Zustimmung des Personalrates vollzogen werden!
Der Personalrat tagt in der Regel jede Woche (immer mittwochs), abwechselnd an den einzelnen Studienorten.