Outgoing: Personal Auslandsaufenthalte
Lehrendenmobilität
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität ), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE. (Dies wäre bei der HSPV NRW der Fall, wenn zum Beispiel eine der HSPV NRW ähnliche Einrichtung in einem Programmland keine Hochschule, sondern eine Berufsakademie oder ähnliches wäre.)
Die Teilnahme an einer Konferenz oder einem Symposium an der Partnerhochschule ist nach den Erasmus-Richtlinien nicht förderfähig.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt beziehungsweise je angefangene Woche.
Förderung
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Die Plätze für einen Lehraufenthalt im Ausland sind begrenzt. Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen haben, sprechen Sie uns bitte an!
Mobilität zu Fort-/ Weiterbildungszwecken
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von nicht-akademischem Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. (Dies wäre bei der HSPV NRW der Fall, wenn zum Beispiel eine der HSPV NRW ähnliche Einrichtung in einem Programmland keine Hochschule, sondern eine Berufsakademie oder ähnliches wäre.)
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Sie dienen der Förderung von Hochschulpersonal aus allen Bereichen. Beispiele:
Weiterbildungsformate (Beispiele)
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthalts
Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen haben, sprechen Sie uns bitte an!
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Kilometer | Euro |
---|---|
10 km - 99 km | 20 € |
100 km - 499 km | 180 € |
500 km - 1.999 km | 275 € |
2.000 km - 2.999 km | 360 € |
3.000 km - 3.999 km | 530 € |
4.000 km - 7.999 km | 820 € |
8.000 km und mehr | 1.500 € |
Bitte beachten Sie, dass von der HSPV NRW keine zusätzlichen Reisekosten übernommen werden. Deshalb benötigen Sie hier nur die Dienstreisegenehmigung für das Ausland, aber keine Reisekostenabrechnung.
Die Höhe der Fördersumme pro Teilnehmer ist damit zwar festgelegt, die Gesamtsumme ist allerdings abhängig von der Zuwendung der EU an die HSPV NRW. Das bedeutet, dass eventuell nicht alle Teilnehmer gefördert werden können Diese Teilnehmer gelten dann als so genannte „Zero Grants“, das heißt, Sie können das Lehr- beziehungsweise Trainingsprogramm an der Partnerhochschule durchführen, erhalten aber keine Förderung.
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