Personalrat Dozentinnen und Dozenten Interessenvertretung
Der Dozentenpersonalrat ist ein nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) gewähltes Organ der Vertretung der Beschäftigten. Der Dozentenpersonalrat vertritt dabei die Interessen von über 120 Beschäftigten im Beamten- und im Beschäftigtenverhältnis, die hauptamtlich in der Lehre tätig sind.
Eine Besonderheit besteht darin, dass die Professorinnen und Professoren keine Beschäftigten im Sinne des LPVG sind und daher formal gar nicht vom Personalrat vertreten werden können. Dennoch sehen wir uns als Ansprechpartner aller Hochschulmitglieder - insbesondere dort, wo sich gleiche Interessen bilden.
Die vom Gesetzgeber definierte grundsätzliche Aufgabe besteht vor allem in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat zum Wohle der Beschäftigten und zur Erreichung der von der Institution zu verfolgenden Ziele.
Kontakt
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Stimmberechtigte Mitglieder
Mitbestimmungsrecht
Die Beschäftigten, die als hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten tätig sind, können in Personalangelegenheiten (zum Beispiel Einstellung, Beförderung, Ablehnung von Nebentätigkeiten, Umsetzung mit Wechsel des Dienstortes oder Versetzung) die Beteiligung des Personalrates beantragen.
Praktische Bedeutung dürfte dieses Antragsrecht vor allem dort haben, wo ein Eingriff in bestehende Rechte beabsichtigt ist.
In den sonstigen Fällen der Mitbestimmung sowie in den Fällen der Mitwirkung und der Anhörung ist ein solcher Antrag nicht erforderlich.
Maßnahmen der Mitbestimmung dürfen nicht ohne die Zustimmung des Personalrates vollzogen werden!