Übersicht Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften
Das Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) entfaltet – entsprechend des § 3 (5) FHGöD und auf der Basis eines im Dezember 2011 von Präsidium und Forschungsbeirat genehmigten Konzepts – seine Tätigkeit im Bereich der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung sowie Beratung und Projektbegleitung in den fünf Hauptforschungsfeldern
Sowohl die disziplinäre polizei-, rechts- und sozialwissenschaftliche Forschung als auch die interdisziplinäre wissenschaftliche Zusammenarbeit werden im IPK gepflegt.
Entsprechend des Selbstverständnisses des IPK werden die Arbeitsschwerpunkte und die weiteren Arbeiten in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis von interner Projektförderung, Drittmittel- beziehungsweise Auftragsforschung, Förderung des Wissenstransfers sowie des polizei- und kriminalwissenschaftlichen Diskurses verfolgt. Akteure sind dabei Wissenschaft, Studierende und die interessierte Öffentlichkeit, die mithilfe von Vorträgen und Publikationen über aktuelle Forschungsarbeiten informiert werden.
Die wissenschaftliche Vernetzung richtet sich an die HSPV NRW selbst sowie an andere Polizeihochschulen, Universitäten, wissenschaftliche Arbeitskreise und Vereinigungen im In- und Ausland.
Antragstellung
Das IPK freut sich stets über interessante neue Forschungsanträge, die seinen Forschungsbereichen entsprechen. IPK-Mitglieder können während des gesamten Studienjahres Anträge einreichen. Hierzu ist das Antragsformular Forschungsförderung unter Angabe der „Förderlinie 3" auszufüllen und eine aussagekräftige Forschungsskizze beizufügen.
Beides senden Sie bitte in elektronsicher Form an die Funktionsadresse des IPK oder ein Mitglied des Vorstandsteams.
Nach erfolgter positiver Begutachtung durch zwei IPK-Mitglieder informiert das Vorstandsteam über weitere administrative Schritte.
Forschungsbereiche Forschungsförderung Funktionsadresse des IPK
Mitgliedschaft
Interessierte haupt- und nebenamtlich Lehrende können die Mitgliedschaft jederzeit durch eine formlose E-Mail an die Funktionsadresse des IPK (ipk@hspv.nrw.de) oder an ein Mitglied des Vorstandsteams beantragen.
Wir würden uns freuen, wenn sie darin kurz Ihre Forschungs- und Interessensschwerpunkte nennen würden.
Termine
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FAQs
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen.
ausführliche AntwortMitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine Reduktion des Lehrdeputats und ggf. einen Sachmittelzuschuss für Aufwendungen, die im Rahmen der Forschungstätigkeit angefallen sind (zum Beispiel Reisekosten, Porto, Sachbücher).
Die Pflichten von IPK-Mitgliedern umfassen die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung und – im Bedarfsfall – die Begutachtung von Forschungsanträgen sowie das Verfassen von Zwischen- und Abschlussberichten bei erfolgender Forschungsförderung.
Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und kriminalitätsrelevanten Themen, die unter die fünf Hauptforschungsfelder fallen (Innere Sicherheit: Akteure, Strukturen & Prozesse, Polizeiarbeit im täglichen Dienst, Gewaltkriminalität und Extremismus/Terrorismus).
ausführliche AntwortUm eine Projektförderung zu beantragen, ist das entsprechende Antragsformular unter Angabe der „Förderlinie 3" und eine aussagekräftige Forschungsskizze an den Vorstand des IPK zu schicken.
ausführliche AntwortKontakt
Funktionspostfach für Anfragen an das IPK