Wer kann Mitglied im IPK werden?
- Von: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften
- Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
- Kategorien: IPK
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen.
Bitte richten Sie Ihren Mitgliedsantrag per Mail an die Funktionsadresse ipk(at)hspv.nrw.de.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder wird in der Mitgliederversammlung abgestimmt.
Beschäftigte anderer Institutionen und ehemalige Studierende der HSPV NRW können assoziierte Mitglieder werden.