Auslandspraktikum International Office
Praktika im Ausland
Jeder Studierende der HSPV NRW hat die Möglichkeit, im Rahmen seines Studiums neben einem Auslandssemster auch ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Der organisatorische Rahmen für das Praktikum ist allerdings in den einzelnden Studiengängen und auch bei den einzelnen Einstellungsbehörden unterschiedlich. Somit treffen Sie die konkreten Absprachen auch immer mit Ihrer Ausbildungsleitung.
Bitte informieren Sie auch frühzeitig das International Office der HSPV NRW über Ihr geplantes Auslandspraktikum. Das Formular steht auf dieser Seite unter dem Punkt "Dateien" zum Download bereit. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an international(at)hspv.nrw.de.
Auf Anregung der Studierenden wurde eine Gruppe in ILIAS eingerichtet, damit sie sich gegenseitig mit Tipps und Erfahrungen helfen können. Sie finden das Forum unter "Gruppen und Diskussionsforen“ im jeweiligen Studienjahr. Die Gruppe heißt "Auslandspraktikum – Erfahrungsberichte und Tipps“. Dort sind bereits sehr nützliche Tipps eingestellt, wir hoffen noch auf viele weitere Beiträge.
A1-Bescheinigung
Bei einem Dienstgeschäft im Ausland – auch Praktika – wären neben der Beitragspflicht in Deutschland auch Sozialversicherungsbeiträge im Ausland fällig.
Um diese Doppelverbeitragung zu vermeiden, sehen die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts vor, dass bei einer Tätigkeit in einem anderen EU-Staat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin allein die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Dies muss die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im ausländischen Beschäftigungsstaat mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachweisen.
Das Erfordernis einer A1-Bescheinigung gilt sowohl für Tarifbeschäftige als auch für verbeamtete Personen - unabhängig von der (ggf. nur stundenweisen) Dauer des auswärtigen Dienstgeschäftes.
Die A1-Bescheinigung ist bei Ihrer Einstellungsbehörde zu beantragen!
Nach Erhalt der A1-Bescheinigung ist diese während des Praktikums mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie dient als Nachweis über den Sozialversicherungsschutz in Deutschland. Eine fehlende A1-Bescheinigung wird in vielen europäischen Ländern mit Bußgeldern und Sanktionen geahndet.
Alle Informationen zur A1-Bescheinigung finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
Allgemeine Informationen
Es ist sinnvoll und effizient, sich möglichst frühzeitig und umfassend auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Dies betrifft sowohl die Organisation im engeren Sinne (Unterkunft, Anreise usw.), als auch die sprachliche und landeskundliche Vorbereitung auf das Gastland. Auch wenn Sie bereits ein Land oder eine Region als ihr Wunschziel auserkoren haben, planen Sie auch immer noch eine Alternative mit ein. Denn falls es mit dem Wunschziel nichts wird, läuft Ihnen vielleicht hinterher die Zeit davon.
Sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse der entsendenden und der aufnehmenden Behörde ist es sinnvoll, mit einer konkreten Fragestellung oder einem konkreten Auftrag in das Praktikum zu gehen. In der Vergangenheit waren dies zum Beispiel Organisationsvergleiche oder die Übertragung bestimmter Vorgehensweisen der Gastbehörde (z.B. im Hinblick auf spezielle Ermittlungs- oder Verwaltungsverfahren) auf die eigene Behörde. Ein solcher Auftrag entwickelt sich am besten in Abstimmung mit den beteiligten Behörden.
Denken Sie bei der Formulierung einer solchen Aufgabe auch daran, gegebenenfalls eine Thematik zu wählen, an der Sie in zukünftigen Studienabschnitten weiter arbeiten können, etwa im Projektstudium oder im Vertiefungsbereich. Sie selbst und Ihre Arbeitsergebnisse werden von derartigen Synergieeffekten profitieren.
Es ist nun an Ihnen, einen ersten Kontakt zu Ihrer möglichen Gastbehörde aufzunehmen. Sie sollten sich auf jeden Fall schriftlich an Ihre zukünftige Gastbehörde wenden, aber niemals nur schriftlich! Bei der Suche nach Gastbehörden hat es sich bewährt, sich z.B. an die Partnerstädte der eigenen Heimatstadt oder der Ausbildungsbehörde zu wenden.
Sie allein sind für die Verwirklichung Ihres Auslandspraktikums verantwortlich. Das fängt bei der Reiseplanung an, bezieht sich aber insbesondere auf den Ablauf des Praktikums selber. Je konkreter und je frühzeitiger Sie Ihre Vorstellungen gegenüber der Gastbehörde äußern, desto besser kann sich Ihre Gastbehörde darauf einstellen und man wird Ihnen in der Regel dankbar für ihre Mitwirkung sein. Äußern oder konkretisieren Sie auch während Ihres Aufenthalts Ihre speziellen Ausbildungswünsche.
Fügen Sie Ihrem Anschreiben an die Gastbehörde einen beruflichen Lebenslauf bei. In dem Anschreiben sollten Sie kurz erklären, warum Sie sich gerade für diese Behörde interessieren und welche Tätigkeitsfelder für Sie von Interessen wären. Erklären Sie auch, dass Sie versichert sind und dass der Gastbehörde keine Kosten entstehen, insbesondere, dass Sie keine Praktikantenvergütung erwarten.
Sollte ein offizielles Empfehlungsschreiben von der Gastbehörde verlangt werden, ist Ihnen das International Office der HSPV NRW hierbei gerne behilflich.
Ehemalige Praktikanten teilen mit, dass das persönliche Gespräch am Telefon sowohl im Vorfeld eines Schreibens als auch danach in aller Regel sehr effektiv und meist unvermeidbar sei. Wenn Sie mehr als zwei Wochen nach Ihrem Schreiben keine Antwort erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall telefonisch melden. Wer nicht nachhakt, gilt nicht etwa als bescheiden, sondern im Zweifel als jemand, ?der dann wohl doch nicht so sonderlich interessiert ist?.
Nachdem Sie die Zusage Ihrer Gastbehörde für einen Aufenthalt erhalten haben, sollten Sie sich um eine Unterkunftsmöglichkeit kümmern, wobei Ihnen u. U. die Gastbehörde sogar behilflich sein kann.
Die Kosten des Auslandsaufenthalts sind von den Praktikantinnen und Praktikanten selbst zu tragen. Die Einstellungsbehörden gehen davon aus, dass Sie die finanziellen Mittel für Ihre Weiterbildung auszugeben bereit sind, zumal Sie anders als die Studenten der allgemeinen (Fach-)Hochschulen über Anwärterbezüge während der Ausbildung verfügen.
Die Fördervereine der Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW unterstützen zum Teil die Studierenden ihrer Abteilung bei einem Auslandspraktikum. Nähere Informationen zur Förderung und ggf. Höhe erfragen Sie aktuell bei den Ansprechpartnern an Ihrer Abteilung.
Informationen für AV/R-Studierende
Nachdem Sie das grundsätzliche Einverständnis Ihrer Ausbildungsbehörde zu einem Auslandsaufenthalt eingeholt haben, sollten Sie mit Ihrer Ausbildungsleitung den Praktikumsabschnitt festlegen, der für ein Auslandspraktikum in Frage kommt, den genauen Praktikumsort ermitteln sowie die Dauer des Praktikums festlegen.
Das Auslandspraktikum kann grundsätzlich in jedem Praktikumsabschnitt liegen, wobei sich jedoch in der Regel das P3 empfiehlt. Es ist im Sinne der beidseitigen Planungssicherheit sinnvoll, sich bereits sehr frühzeitig an die Ausbildungsleitung zu wenden, um den für beide Seiten optimalen Zeitraum bestimmen zu können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich im Gastland verständigen und dem Geschehen in der Gastbehörde folgen können. Dafür sollten Sie entweder über Kenntnisse in der Landessprache oder über Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Die Anforderung Ihrer Sprachkompetenz klären Sie bitte vor dem Aufenthalt mit der Gastbehörde ab. Ein ergänzender Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt kann ebenfalls nützlich für Sie sein.
Die Beurteilung des Auslandspraktikums erfolgt nach Maßgabe der Einstellungsbehörden. In der Regel wird von Ihnen mindestens die Anfertigung eines Praktikumsberichts erwartet. In Bezug auf die Form des Praktikumsberichts sind die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsleitung maßgeblich; es handelt sich nicht um eine Bachelorstudienleistung im rechtstechnischen Sinn.
Das Auslandspraktikum im Bachelor ist - mangels anderer Regelungen - mit der gleichen Prüfungsleistung abzuschließen, wie ein "normales" Praktikum. Das heißt, es bedarf der Abnahme der Prüfungsleistung "Aktenarbeit" durch vom Prüfungsausschuss bestellte Prüfer.
Informationen für PVD-Studierende
Das Auslandspraktikum ist ausschließlich während des Abschlusspraktikums möglich und zwar innerhalb des Zeitrahmens zwischen der Abgabe der Thesis und dem Datum des Kolloquiums. Es soll vier Wochen nicht übersteigen, grundsätzlich aber auch drei Wochen nicht unterschreiten.
Die Koordination des Abschluss- und damit auch des Auslandspraktikums erfolgt durch die Ausbildungsbehörden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ausbildungsleitung.
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich im Gastland verständigen und dem Geschehen in der Gastbehörde folgen können. Dafür sind Kenntnisse in der Landessprache erforderlich. Ein ergänzender Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt kann darüber hinaus nützlich für Sie sein.
Das Abschlusspraktikum ist grundsätzlich nur bei
oder
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausbildungsleitung.
Da die Verwendung im Auslandspraktikum als Dienst gilt, genießen Sie natürlich auch in dieser Zeit Dienstunfallschutz. Da jedoch bei Auslandsaufenthalten entstehende Arzt- oder Krankenhausbehandlungskosten nicht direkt mit der Freien Heilfürsorge NRW verrechnet werden können (sondern Sie erst im Nachhinein Ihre Aufwendungen geltend machen können), empfiehlt sich der Abschluss einer temporären Auslandskrankenversicherung.
Im FB PVD ist ein Auslandspraktikum allein im Rahmen des Abschlussmoduls möglich. Hier ist zum einen der Teilnahmenachweis (80 % Anwesenheit und aktive Teilnahme, vgl. Teil A § 12 Abs. 2 StudO BA) notwendig. Dieser ist durch die Gastbehörde und den dortigen Ausbilder zu erteilen. Zum anderen bedarf es (wie bei jedem Praktikum) eines Praxisberichtes. In Bezug auf die Form des Praktikumsberichts sind die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsleitung maßgeblich; es handelt sich nicht um eine Bachelorstudienleistung im rechtstechnischen Sinn.
Europass
Mit dem Europass können Sie Ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darstellen. Das heißt für Sie, dass Ihr Auslandspraktikum oder Auslandsstudium, einheitlich und nachvollziehbar dokumentiert wird. Das schafft zum einen Transparenz, ist aber auch eine wichtige Hilfe, um die Chancen in einem geeinten Europa optimal nutzen zu können? ob im Studium oder später im Job.
An der HSPV NRW wird nur der Europass Mobilität ausgestellt. Weitere ausführliche Informationen finden Sie online:
Beantragung des Europasses
Der Europass Mobilität kann jedoch nicht von Studierenden selbst ausgefüllt werden. Sie können ihn in Verbindung mit der Benachrichtigung über Ihr bevorstehendes Auslandspraktikum bzw. Auslandsstudium beim Büro für Europa und Internationales kostenlos beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Europass frühestens zehn Wochen vor Antritt des Praktikums beantragt werden kann.
Damit die Ausstellung des Europasses für Sie so schnell und problemlos wie möglich erfolgen kann, beachten sie bitte Folgendes:
Natürlich können Sie den Europass auch im Nachhinein beantragen. Das bedeutet dann aber für Sie einen erheblich größeren Aufwand, da Sie ihn zunächst wieder mit Anschreiben zu Ihrer "ehemaligen" Gastbehörde schicken müssen usw. Also, besser vorher daran denken!
Weitere Tipps und Links
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