Schwerbehindertenvertretung Interessenvertretungen
Grundsätzlich gilt: Wenn Fragen zu der Problematik "Schwerbehinderte im Berufsleben" auftreten, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Schwerbehindertenvertrauensperson beziehungsweise an Ihre Schwerbehindertenvertretung!
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwer behinderter, vertritt ihre Interessen in der Behörde und steht beratend oder helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf Angelegenheiten, die sowohl den einzelnen Schwerbehinderten als auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch (9. Buch) hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch eng mit dem Personalrat zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen¹, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie beantragt bei den zuständigen Stellen Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Dadurch sollen behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz verhindert oder ausgeräumt werden.
Der Arbeitgeber ist beispielsweise zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muss unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von Schwerbehinderten geschehen.
¹ Der Begriff "überwachen" beinhaltet das Sammeln von Informationen und deren Auswertung. Er schließt auch die Befugnis ein, festgestellte Verstöße des Arbeitgebers zu beanstanden und den schwerbehinderten Menschen sowie andere betriebliche Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren.
Kontakt
Schwerbehindertenvertretung, Schwerbehindertenvertrauensmann
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+49 521 30545-2031sabine.finken(at)hspv.nrw.deSchwerbehinderte Studierende?
Da es sich bei der Schwerbehindertenvertretung der HSPV NRW um eine Personalvertretungsinstitution für die Beschäftigten der HSPV NRW handelt, vertritt sie nicht schwerbehinderte Studierende.
Schwerbehinderte Studierende der HSPV NRW können sich an die Schwerbehindertenvertretung ihrer Einstellungsbehörde wenden.
Abteilungsverwaltungen und Einstellungsbehörden arbeiten in konkreten Fällen eng zusammen.