SVD Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
Auf einen Blick
- Abschluss
Bachelor of Laws - Fachbereich
Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung - Laufbahn
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - Studienmodell
Duales Studium - Studienbeginn
1. September eines Jahres - Regelstudienzeit
3 Jahre - Auslandsaufenthalt
optional - Zulassung
Studienvoraussetzungen - Studienort
Hochschulstandorte
Zuordnung nach Einzugsbereich der Einstellungsbehörde
Ausbildung oder Studium?
Sie suchen einen abwechslungsreichen, krisensicheren Beruf?
Sie wollen nach Abitur, uneingeschränkter Fachhochschulreife oder einer gleichwertigen Qualifikation studieren und gleichzeitig in die praktische Arbeitswelt einsteigen?
Kombinieren Sie Studium und Ausbildung an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung.
Der Bachelorstudiengang „Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung“ (LL.B.) bereitet auf eine Tätigkeit bei den Bezirksregierungen und anderen staatlichen Mittelbehörden sowie Ministerien vor.
Die Vorteile unseres dualen Studiums
Studienverlauf
Was bedeutet duales Studium?
Duale Studiengänge zeichnen sich durch eine Kombination von Theorie und Praxis aus. Sie „büffeln“ also nicht nur im Hörsaal und in der Bibliothek. Die gelernte Theorie wird direkt in den fachpraktischen Studienabschnitten angewendet und vertieft.
Während des gesamten Studiums sind Sie schon Beamtinnen/Beamte auf Widerruf bzw. Beschäftigte bei Ihrer Einstellungsbehörde. Sie erhalten Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz bzw. die durch die Einstellungsbehörde festgelegte Vergütung.
Wie studieren Sie an der HSPV NRW?
Sie studieren in festen Kursen. Hierdurch haben Sie den Vorteil, schnell eine persönliche und effektive Lernumgebung mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie den Lehrenden aufzubauen. Einige Inhalte des Studiums müssen Sie sich im Selbststudium eigenständig erarbeiten. Aber auch hier werden Sie nicht allein gelassen! Während Ihres Selbststudiums steht Ihnen die Online-Lernplattform ILIAS mit ihren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung und auch die Lehrenden stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Hinweis:
Bei dem Studienverlaufsplan handelt es sich lediglich um ein Vorschaubild. Bitte klicken Sie auf die Grafik, um den offiziellen Studienverlaufsplan herunterzuladen!
Zulassung & Bewerbung
Allgemeine Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für eine künftige Tätigkeit im kommunalen Verwaltungsdienst ist:
Eine direkte „Einschreibung“ für ein Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ist nicht möglich. Die Einstellungsbehörden wählen die Bewerberinnen und Bewerber aus.
Bewerbung
Sie müssen sich zunächst bei einer Einstellungsbehörde um einen Studienplatz für das duale Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.)“ bewerben.
Informieren Sie sich bei den fünf Bezirksregierungen des Landes NRW, beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesamt für Finanzen, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes, der HSPV NRW oder den Polizeibehörden.
Inhalte Inhalte des Studiums
Das Studium besteht aus Theorie- und Praxismodulen, in denen anwendungsbezogen und fächerübergreifend gelehrt und gelernt wird. Dabei sind die Module auf die folgenden Fachgebiete ausgerichtet:
Im späteren Berufsleben sind die Absolventinnen und Absolventen in ihrem Handeln durchgehend an Recht und Gesetz gebunden. Entsprechend überwiegen auch die rechtswissenschaftlichen Anteile im Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ (LL.B.).
Daneben sind besondere Lehrveranstaltungen wie das „Seminar“, das „praxisbezogene Projekt“, das „Training sozialer Kompetenzen“ (TSK) oder „Interkulturelle Kompetenz“ und „Sprachen“ vorgesehen.
Prüfungen
Während des Studiums schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsformen wie die Klausur, das Fachgespräch oder die Hausarbeit. Am Ende des Studiums steht die Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums
Theorie & Praxis
Theorie
Der Studiengang wird an den Standorten Köln, Dortmund, Münster und Bielefeld angeboten. Sie werden, je nach Einzugsbereich Ihrer Einstellungsbehörde, einem Studienort zugewiesen.
Praxis
Einstellungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, die Landwirtschaftskammer NRW, das Landesamt für Finanzen, der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes, die HSPV NRW sowie die Polizeibehörden. Hier werden Sie von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern betreut und lernen dadurch direkt Ihre zukünftige Arbeitsumgebung kennen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, z.B. ob aktuell Nachwuchskräfte für den gehobenen Verwaltungsdienst gesucht werden, wenden Sie sich bitte persönlich oder über die jeweilige Homepage direkt an eine der oben genannten Einstellungsbehörden.
Kontakt
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