Wie kann ich eine Projektförderung beantragen?
- Von: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften
- Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
- Kategorien: IPK
Um eine Projektförderung zu beantragen, ist das entsprechende Antragsformular unter Angabe der „Förderlinie 3" und eine aussagekräftige Forschungsskizze an den Vorstand des IPK zu schicken.
Übersteigt die beantragte LVS-Reduktion 19 Stunden, verschickt der Vorstand den Antrag an zwei geeignete, sachkundige IPK-Mitglieder, die eine offene (das bedeutet nicht-anonymisierte) schriftliche Begutachtung des Forschungsvorhabens vornehmen. Sobald zwei positive Gutachten vorliegen, werden alle IPK-Mitglieder auf der Mitgliederversammlung oder im E-Mail-Umlaufverfahren über die beantragte Forschungsförderung in Kenntnis gesetzt und haben die Möglichkeit Einwände zu erheben. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag an das Forschungsdezernat (Dezernat 14.2) weitergeleitet und dort bearbeitet.
Ein Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Reduktion des Lehrdeputats im laufenden Studienjahr nicht kurzfristig möglich.