Kommissionen Senatskommissionen der HSPV NRW
Der Senat kann (gem. § 16 Geschäftsordnung) zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Kommissionen bilden. Den Kommissionen dürfen Personen angehören, die nicht Mitglieder der HSPV NRW sind. Die Kommissionsmitglieder werden längstens für die Dauer der Amtszeit des Senats gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission sind:
Weitere nichtstimmberechtigte Mitglieder können (auf Vorschlag der Kommission) vom Senat bestimmt werden.
Kommission für Struktur und Finanzen
Die Kommission berät den Senat insbesondere bezüglich der Anmeldung im Rahmen des Haushaltsvoranschlages, auf Basis kollegialer Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen der Zentralverwaltung in Gelsenkirchen.
Es sind vier bis fünf Sitzungen pro Wahlperiode geplant; bedarfsweise ergänzt um Sondersitzungen. Der Sitzungsort wird entsprechend der Sitzungsagenda bestimmt.
Kommission für Europa und Internationales
Die Senatskommission für Europa und Internationales koordiniert die internationalen Aktivitäten der HSPV NRW. Hierzu zählen in erster Linie das Erasmus-Austauschprogramm im Fachbereich Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung sowie Seminare mit Studierenden der HSPV NRW und einer unserer Partnerhochschulen.
Daneben ist die Kommission auch für Aktivitäten zuständig, an denen maßgeblich Lehrkräfte beteiligt sind (zum Beispiel gegenseitige Besuche mit Lehrkräften eines chinesischen und eines brasilianischen Partners, Konferenzbesuche). Die Kommission verwaltet ein kleines Budget und kann bestimmten Projekten Mittel zuweisen.
Die Kommission trifft sich in der Regel einmal (manchmal auch zweimal) im Jahr. Die Kommission tagt in Gelsenkirchen.
Kommission für rechtliche Grundsatzfragen
Die Kommission für rechtliche Grundsatzfragen (KrG) hat in erster Linie die Aufgabe, das gesamte in den Zuständigkeitsbereich des Senates fallende "Innenrecht" der HSPV NRW zu beobachten und bei Bedarf Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Die KrG befasst sich daher vor allem mit den vom Senat zu beschließenden Hochschulordnungen, also insbesondere mit der Grundordnung ("Verfassung" der HSPV NRW), der Wahlordnung (Regelungen zur Wahl von Senat, Fachbereichsräten und Gleichstellungskommission) und der Berufungsordnung (Regelungen zum Berufungsverfahren für neue Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten).
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die KrG auf die Mitwirkung aller Mitglieder und Angehörigen der HSPV NRW angewiesen. So kommen vor allem auch aus der Gruppe der Studierenden immer wieder Anregungen zu Änderungen des "Innenrechts", die in der KrG ausführlich beraten und gegebenenfalls in einer Beschlussvorlage für den Senat umgesetzt werden.
Über eine Befassung mit dem "Innenrecht" hinaus kann der Senat die KrG mit weiteren Aufgaben betrauen. Hierbei ist insbesondere an die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der Landesregierung im Bereich des Hochschulrechts zu denken.
Für die Einzelfragen, mit denen sich die KrG befasst, wird jeweils ein(e) Professor(in) oder ein(e) Dozent(in) als Berichterstatter(in) benannt. Der/Die Berichterstatter(in) erarbeitet einen schriftlichen Entscheidungsvorschlag zu der Einzelfrage, der dann in einer Sitzung der KrG beraten wird.
Im Regelfall finden jährlich mindestens zwei und höchstens vier KrG-Sitzungen statt. Der Ort der Sitzungen ist immer die Zentralverwaltung der HSPV NRW in Gelsenkirchen. Die Durchführung von Online-Sitzungen an Stelle von Präsenztreffen ist ebenfalls möglich.
Kommission für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
Die Kommission für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben entwickelt strategische Lösungen zur Förderung von Forschungsarbeit an der HSPV NRW, begutachtet Forschungsförderungsanträge der Lehrenden und gestaltet weitere Maßnahmen zur besseren Sichtbarkeit der Forschung an der HSPV NRW nach außen.
Es gibt vier bis fünf reguläre Sitzungen der Kommission im Jahr. Darüber hinaus treffen sich einzelne Untergruppen der Kommission nach Absprache. Einige Besprechungen werden per Skype oder Adobe Connect durchgeführt.
Es gibt keinen festen Ort, an dem die Sitzungen stattfinden, dies hängt von der Kommissionszusammensetzung ab und wird einvernehmlich vereinbart. Die Kommission tagt momentan meist an der Abteilung Duisburg, weil sie für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder am einfachsten zu erreichen ist.
Kommission für Weiterbildung, Hochschuldidaktik und Medien
Diese Kommission berät über alle Fragen des Weiterbildungsprogramms und der Qualifizierung und Fortbildung der haupt- und nebenamtlich Lehrenden an der HSPV NRW. Sie befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Hochschuldidaktik und des Einsatzes von Medien in der Lehre. Außerdem werden Fragen behandelt, die die Hochschulbibliothek der HSPV NRW betreffen. Die Kommission wirkt beratend mit, wenn Fragen aus den genannten Bereichen in anderen Zusammenhängen eine Rolle spielen, zum Beispiel bei der Gestaltung des Hochschulentwicklungsplans.
Die Kommission trifft sich je nach Besprechungsbedarf drei bis fünf mal im Jahr.
Kommission für IT-Fragen und Digitalisierung
Die Kommission für IT-Fragen und Digitalisierung stellt sich der Herausforderung die Digitalisierung der Hochschule voranzutreiben. Dazu arbeitet die Kommission eng mit der Zentralverwaltung zusammen.
Die Kommission tagt etwa fünf bis sechs mal pro Jahr, ausschließlich digital.