Deutscher Verkehrsgerichtstag 2021Theorie und Praxis der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung

Besonderes Angebot des Deutschen Verkehrsgerichtstags für Studierende und Lehrende des Fachbereichs Polizei an der HSPV NRW, in Ergänzung zur ersten digitalen Konferenz im Jahr 2021

 

 

Der als größte und bedeutendste Veranstaltung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts in Europa geltende "Deutsche Verkehrsgerichtstag" erweitert sein wissenschaftliches Spektrum. Erstmals in der 60-jährigen Geschichte des Gerichtstags setzt die Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. ihre frühere Tradition mit Fortbildungen fort. Aus diesem Grund findet außerhalb der regelmäßig in der letzten Januarwoche in Goslar anberaumten Konferenz (zuletzt vom 23. bis 24.09.2021), ein neuer „kleiner“ Verkehrsgerichtstag statt. Der für September 2021 geplante Verkehrsgerichtstag wird von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) mit unterstützt. Es handelt sich um ein besonderes Angebot und eine gewisse Entschädigung dafür, dass der „normale“ Verkehrsgerichtstag im Januar 2021 nur in stark reduzierter Version als Online-Konferenz mit wenigen, allein dem zivilrechtlichen vorbehaltenen Vorträgen absolviert werden konnte. Adressaten der Gerichtstagsfortbildung sind neben mit dem Verkehrsrecht besonders befassten Juristen selbstverständlich auch Studierende an Hochschulen.

Neben weiteren Initiatoren, besonders seitens der Gerichtstags-Pressesprecherin, Frau Maria Focken, hat die Vizepräsidentin des Gerichtstags Birgit Heß, in Abstimmung mit Prof. Dr. Bijan Nowrousian und Peter Schlanstein, ein verkehrsstrafrechtliches Programm entwickelt, welches sich neben verkehrsjuristischen Fragestellungen – zugleich konkret an die Theorie und Praxis der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung richtet.

Es geht daher schwerpunktmäßig auch um in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit und in der Rechtsprechung gegenwärtig hochaktuelle Themen wie Cannabis, das nach der Freigabe als Medikament, der Polizei besondere Sorge bereitet. Ein weiterer Themenschwerpunkt behandelt die verbotenen Kraftfahrzeugrennen, bei denen zum problematischen Tatbestand für „Einzelraser“ im Februar 2021 erstmals der Bundesgerichtshof entschieden hat und bereits seit Januar 2020 dem Bundesverfassungsgericht ein begründeter Antrag zur Normenkontrolle vorliegt. Hier soll geprüft werden, ob der Tatbestand mit dem Bestimmtheitsgrundsatz unvereinbar und nichtig ist.

Neben weiteren versierten Experten wird als Referent Prof. Dr. Bijan Nowrousian zur Verfügung stehen. Nach den Vorträgen finden jeweils Diskussionen in der verkehrsstrafrechtlichen Fortbildung statt. Der Austausch von Erfahrungen auf dem hochkarätigen Niveau des Deutschen Verkehrsgerichtstags und ein Blick über den Tellerrand haben sich schon für viele engagierte Studierende der HSPV NRW, denen im Rahmen von Exkursionen eine Teilnahme ermöglicht wurde, sowie auch für die Fortbildung der Lehrenden als sehr lohnenswert erwiesen.

Das Programm des „Kleinen strafrechtlichen Verkehrsgerichtstags“ vom 23. – 24.09.2021 finden Sie hier. Neben einer Präsenzteilnahme in der Kaiserstadt Goslar wird auch die Möglichkeit einer Online-Beteiligung angeboten.

Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie in Kürze auf den Seiten des Deutschen Verkehrsgerichtstags. Studierende der HSPV NRW erhalten einen Nachlass auf die reguläre Teilnahmegebühr.