Selbstverteidigung für Frauen der FHöV NRWNeuer Fortbildungstermin im März 2019

Ludwig Binder (links) und Peter Simons. (Foto: Ines Zeitner, FHöV NRW)
Ludwig Binder (links) und Peter Simons. (Foto: Ines Zeitner, FHöV NRW)

Neuer Fortbildungstermin im März 2019

Selbstverteidigung für Frauen der FHöV NRW

Nach dem Selbstverteidigungskurs im Studienjahr 2017/2018 bietet die Gleichstellung am 13. März 2019 eine weitere Fortbildung zur Selbstverteidigung an:

Mittwoch, 13. März 2019
10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
FHöV NRW Zentralverwaltung, Senatssaal
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen

Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung effektiver Selbstverteidigungstechniken, die auch bei körperlicher Unterlegenheit wirksam sind.
Es können alle weiblichen Angehörigen (Mitarbeiterinnen, Angestellte, Dozentinnen und Professorinnen) der FHöV NRW teilnehmen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bitte bequeme Kleidung tragen und etwas zum Trinken mitbringen. Als Mittagssnack wird es einen Salat geben.

In der Fortbildung wird insbesondere vermittelt, Gefahrensituationen früher zu erkennen und sensibel gegenüber Distanzverletzungen zu sein. Es werden einfache Techniken der Selbstverteidigung zielgerichtet angewendet.

Die Fortbildung wird geleitet durch:

Ludwig Binder

  • 7. DAN Karate
  • SV-Lehrer
  • A-Prüfer SOK und Koshinkan
  • Schwerpunkte: Ten Kyo Ryu, Selbstverteidigung gegen bewaffnete und unbewaffnete Angreifer, taktisches Verhalten, Taktik, Recht, Pratze und Happo-Formen

Peter Simons

  • 5. Dan Karate
  • SV-Lehrer
  • A-Prüfer SOK
  • Schwerpunkte: Selbstverteidigung gegen unbewaffnete Angreifer, Selbstverteidigung gegen Angriffe von Kurzwaffen (Stich-/Schnitt- und Schlagwaffen) sowie Stockangriffe, Ten-Kyo-Ryu und taktisches Verhalten


Sie können sich bis zum 1. März 2019 unter <link email-link> veranstaltungen@fhoev.nrw.de für die Fortbildung anmelden.

Die Dienstreisegenehmigung wird zentral beantragt und am Tag der Fortbildung ausgehändigt.

Bitte informieren Sie Ihre Abteilungsleitung, damit (falls notwendig) eine Vertretungsregelung getroffen werden kann.