FAQs
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Ich habe ein Alkohol-/Drogenproblem – wo finde ich Hilfe? Psychosoziale Studierendenberatung
Auch bei einer Suchtproblematik können Sie sich an uns wenden. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir nach Lösungswegen, welche für Sie am besten geeignet sind.
- 04.04.2022
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Wie kann ich eine Projektförderung beantragen? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Um eine Projektförderung zu beantragen, ist das entsprechende Antragsformular unter Angabe der „Förderlinie 3" und eine aussagekräftige Forschungsskizze an den Vorstand des…
- 20.04.2023
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Wie bekomme ich einen Beratungstermin? Psychosoziale Studierendenberatung
Ein Beratungstermin kann vorab via Mail oder Telefon vereinbart werden oder persönlich am Studienort. Die genauen Kontaktdaten finden Sie hier. Die Beratungen können…
- 04.04.2022
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Kann ich jemanden mit zu der Beratung bringen? Psychosoziale Studierendenberatung
Sie können jederzeit eine weitere Person mit in die Beratung bringen, wenn Ihnen der erste Schritt allein schwerfällt oder wenn eine weitere Person in eine schwierige…
- 04.04.2022
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Wer erfährt davon, dass ich eine Beratung genutzt habe? Psychosoziale Studierendenberatung
Sowohl der Beratungstermin als auch dessen Inhalte werden seitens der psychosozialen Studierendenberatung diskret und vertraulich behandelt. Dies bedeutet für Sie, dass weder…
- 04.04.2022
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An wen kann ich mich im Krisenfall wenden, wenn ich schnelle Hilfe brauche? Psychosoziale Studierendenberatung
Unter einem Krisenfall versteht man eine akute Situation, in welcher Sie nicht mehr weiter wissen. Bei Suizidgedanken wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Klinik, um…
- 04.04.2022
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Welche Projekte werden durch das IPK gefördert? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und…
- 20.04.2023
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Welche Rechte und Pflichten sind mit einer IPK-Mitgliedschaft verbunden? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Mitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine…
- 20.04.2023
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Wer kann Mitglied im IPK werden? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen. Bitte richten Sie Ihren Mitgliedsantrag per Mail an die…
- 20.04.2023
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Für wen ist die psychosoziale Studierendenberatung? Psychosoziale Studierendenberatung
Die psychosoziale Studierendenberatung kann von allen Studierenden der HSPV NRW in Anspruch genommen werden.
- 04.04.2022