Mobiles ArbeitenNeue Dienstvereinbarung in Kraft getreten
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Die Corona-Pandemie hat den Arbeits- und Hochschulalltag der HSPV NRW von heute auf morgen komplett verändert. Die guten Erfahrungen, die während der vergangenen anderthalb Jahre mit der ausgeweiteten Möglichkeit zur Telearbeit gemacht wurden, sollen nun langfristig im Alltag umgesetzt werden.
Das Präsidium und der Personalrat der Verwaltungsangehörigen haben daher unter Beteiligung der Interessensvertretungen die neue „Dienstvereinbarung über das mobile Arbeiten“ ausgehandelt, eine der liberalsten Dienstvereinbarungen (DV), die derzeit im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gelten.
„Jede Krise birgt auch Chancen. Im Falle der Pandemie haben wir insbesondere mit der mobilen Arbeit gute Erfahrungen gemacht“, sagt HSPV-Präsident Martin Bornträger. „Auch nach der Pandemie sollen alle Hochschulangehörigen von diesen Erfahrungen profitieren.“
Guido Mäurer, Vorsitzender des Personalrats der Verwaltungsangehörigen, ergänzt: „Wir fördern zum einen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum anderen werden wir der Digitalisierung gerecht. Das sind zwei ganz wesentliche Ziele, denen wir mit der neuen Dienstvereinbarung näherkommen.“
Die DV ist zum 1. November 2021 in Kraft getreten und im Intranet abrufbar.