Landesfacharbeitskreises PersonalrechtDienstrechtsmodernisierung

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Dienstrechtsmodernisierung

Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die seit langem angekündigte Dienstrechtsmodernisierung des Landes NRW in Kraft. Über vierzig Gesetze und Verordnungen sind geändert worden, zum Teil so umfangreich, dass sie in Gänze neu erlassen werden mussten.

Leistungsfähiger, moderner und attraktiver soll der öffentliche Dienst in NRW nun werden. Wesentliche Kernpunkte sind eine effektivere Frauenförderung sowie die Erleichterung der Vereinbarung von Familie und Beruf. Hierzu werden insbesondere die Teilzeitregelungen angepasst. Zukünftig sollen zum Beispiel auch Anwärterinnen und Anwärter ihren Vorbereitungsdienst aus familienbedingten Gründen (Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) in Teilzeit absolvieren können. Eine modernere Personalverwaltung soll unter anderem durch Personalentwicklungskonzepte und das betriebliches Gesundheitsmanagement erreicht werden. Auch die Flexibilität soll durch eine Erleichterung von Wechseln zwischen den Ländern und dem Bund sowie die Abschaffung der bisherigen Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) erhöht werden.

Kern der Modernisierung ist in erster Linie die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, was sich in vielfältigen Änderungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts widerspiegelt. So wird es unter anderem starke Änderungen in den unteren Besoldungsgruppen geben. Zudem soll die Jahressonderzahlung monatlich gewährt und die Jubiläumszuwendung wieder eingeführt werden. Daneben erhalten Beamte, die bereits vor dem 1. Juni 2013 im Dienst waren, ein Wahlrecht, ob sie anstelle der Überführung in die Erfahrungsstufen eine Neuberechnung vorziehen. Auch das Hochschulrecht erfährt einige Neuerungen.

Nicht nur für Beschäftigte in den Personal- und Rechtsbereichen der Behörden sind diese Veränderungen wichtig. Die Novelle wird viele Änderungen mit sich bringen, die für alle Landes- und Kommunalbeamten interessant sein dürften. Der Landesfacharbeitskreis Personalrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christof Muthers hat sich daher dazu entschlossen, am 29. September 2016 ab 16 Uhr in der Aula der Abteilung Köln eine Veranstaltung zu dieser Thematik anzubieten, zu der alle Interessierten - auch Studierende - herzlich eingeladen sind. Welche Änderungen konkret beschlossen wurden und wie sich dies auf Beamte in NRW auswirkt, wird Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis ausführlich darstellen und die Reform mit den Teilnehmenden diskutieren.

Wer teilnehmen möchte wird gebeten, sich bis zum 20. September 2016 per Mail bei Prof. Dr. Christof Muthers oder Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis anzumelden.