Juristische Fachkonferenz DVR 2019 in BerlinFHöV-Absolventin stellt ihre ausgezeichnete Thesis vor
- Peter Schlanstein
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An der diesjährigen Juristischen Fachkonferenz des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) hat am 10. Oktober 2019 in Berlin erstmals eine junge Absolventin einer deutschen Verwaltungshochschule als Referentin teilgenommen, um dort die von ihr erbrachte, viel beachtete Studienleistung vorzustellen.
Unter Anwesenheit u. a. von Mitgliedern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz erläuterte PKin Jessica Niester den Expertinnen und Experten wesentliche Inhalte ihrer am FHöV-Studienort Münster 2018 unter dem Titel „EU-weite Bußgeldvollstreckung: Abzocke oder effektive Methode zur Verkehrsunfallprävention?“ vorgelegten Thesis, die im Mai 2019 in Berlin schon mit einem nationalen Preis ausgezeichnet worden ist.
Der Vorsitzende des Juristischen Beirats des DVR, Prof. Dr. Dieter Müller, interviewte die Trägerin des DVR-Förderpreises 2019 zu Fragen der Entwicklung ihrer Arbeit von der Themenfindung über die Quellensuche und Erstellung der Thesis bis hin zu eigenen Erkenntnissen aus der nun einjährigen polizeilichen Praxis als Polizeikommissarin in der Kreispolizeibehörde Steinfurt.
Zur zweifellos schwierigen Quellenfindung bei dem sich tatsächlich als äußerst sperrig erweisenden Thema erklärte Frau Niester, dass sie besonders aufgrund einer Exkursion ihrer FHöV-Seminargruppe aus Münster zum Deutschen Verkehrsgerichtstag 2018 – im Arbeitskreis „Sanktionen im Straßenverkehr“ – viel aktuelles Wissen habe aufnehmen und auch wichtige Kontakte zu ausgewiesenen Fachleuten, z. B. für verschiedene später geführte Experteninterviews, habe knüpfen können, und dies in ihrer Thesis mit berücksichtigt habe.
Vor dem Hintergrund des 2010 mit dem Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen – auf der Grundlage eines entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses aus 2005 – verfolgen Ziels, einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den 28 Mitgliedstaaten zu leisten, wies die Polizeikommissarin auf bis heute bestehende rechtliche und praktische Probleme des komplizierten Verfahrens hin und entwarf verschiedene Lösungsvorschläge, die konkret ausgeführt in ihrer Bachelorarbeit ersichtlich sind, die zur Auswertung (in digitaler Fassung) bekanntlich sogar Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestags überlassen worden ist.
Nach Kenntnissen von Frau Niester weichen mehrere EU-Mitgliedstaaten, anstelle des vorgesehenen gesetzlichen Vollstreckungsverfahrens, noch immer auf den „grauen Bereich“ der Einschaltung von zivilrechtlich agierender Inkassobüros aus (z. B. Italien und Niederlande), falls entsprechende Verkehrsverstöße bei Fahrern anderer Mitgliedstaaten im automatisierten Verfahren (ohne Anhalten) überhaupt verfolgt werden, was z. B. in Deutschland in verschiedenen Bundesländern teilweise gar nicht erfolge. Im Interesse des Ziels von „Vision Zero – Keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr!“ müssten insbesondere bei Verkehrsverstößen mit hohem Schädigungspotenzial, wie u. a. bei gefährlichen Tempoüberschreitungen, die nötigen Konsequenzen der polizeilichen und kommunalen Verkehrsüberwachung greifen, ansonsten bleibe die Generalprävention weitgehend wirkungslos.
Die Ausführungen der Polizeikommissarin wurden von unter den Zuhörenden im Forum aufmerksam verfolgt und später in persönlichen Gesprächen mit der Preisträgerin weiter vertieft.