Ortswahlvorstände gesuchtGremienwahl 2023

Eine Hand, die einen Zettel in eine Wahlurne steckt.
Interessierte können sich bis zum 26. Mai 2023 bei der Verwaltungsleitung ihres Studienortes melden

Am 28. November 2023 finden die Neuwahlen des Senats, der Fachbereichsräte und der Gleichstellungskommission der HSPV NRW statt. Für eine erfolgreiche Durchführung der Wahl werden Ortswahlvorstände an den einzelnen Wahlorten benötigt.

Bis zum 26. Mai 2023 müssen sich an allen Studienorten Ortswahlvorstände, bestehend aus Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden, gefunden haben. Es ist wichtig, dass sich sowohl Studierende, Lehrende als auch Verwaltungsmitarbeitende engagieren, damit die Interessen aller Hochschulangehörigen vertreten werden und die Gremienwahl ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
 

Gremienwahl begleiten

Neben dem zentralen Wahlvorstand, dessen Hauptaufgabe es ist, die Gremienwahl zu koordinieren, müssen Wahlvorstände an den verschiedenen Studienorten der HSPV NRW gebildet werden. 

Es wird 13 Wahlorte geben, für die jeweils ein Ortswahlvorstand gebildet werden muss:

  • Studienort Köln, Erna-Scheffler-Straße,
  • Studienort Köln Innenstadt, Christophstraße,
  • Studienort Köln Porz, Frankfurter Straße,
  • Studienort Duisburg,
  • Studienort Gelsenkirchen,
  • Studienort Herne,
  • Studienort Hagen,
  • Studienort Dortmund Innenstadt,
  • Studienort Dortmund Technologiezentrum,
  • Studienort Münster,
  • Studienort Bielefeld,
  • Studienort Aachen und
  • Zentralverwaltung.

Der Gesamtaufwand der örtlichen Wahlvorstände ist überschaubar und zeitlich befristet (von Sommer 2023 bis zum Wahltag am 28. November 2023). Unterstützung erhalten die Vorstandsmitglieder jederzeit von den Verwaltungsmitarbeitenden, insbesondere von Dezernat 12.2. Zudem hilft die freiwillige Tätigkeit, Hochschulstrukturen noch besser kennenzulernen und über die Fachbereiche hinaus zu netzwerken.

Bitte engagieren Sie sich als Ortswahlvorstand und tragen Sie dazu bei, dass die akademische Selbstverwaltung noch bessere Lern- und Lehrbedingungen schaffen kann. 

Melden Sie sich bis zum 26. Mai 2023 bei der Verwaltungsleitung Ihres Studienortes.