Studium Das Studium an der HSPV NRW

Unterstützung beim Studieneinstieg

Die Abteilungs- und Verwaltungsleitung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Studienort, die Lehrenden sowie die Studierendenberatung helfen neuen Studierenden gerne mit allen Fragen zum Studienalltag oder bei der Suche nach der passenden Ansprechperson.

Eine fächerbezogene Studienberatung nehmen Ihre Lehrenden sowie – nach Absprache – die örtliche Fach-/ Modulkoordination vor. Organisatorische Fragen können mit der Studienortverwaltung geklärt werden.

Studienvorschriften und -inhalte

Studienverlaufsplan

Ein Bachelorstudium an der HSPV NRW umfasst 180 Credits, die auf mehrere Studienabschnitte verteilt werden. Der Studienverlaufsplan zeigt auf, wie das Studium gegliedert ist und ist Bestandteil der jeweiligen Studienordnungen.
 

Module und Modulbeschreibungen

Module sind abgeschlossene Lerneinheiten, die zu einem definierten Kompetenzzuwachs führen sollen. Sie können im fachwissenschaftlichen und im fachpraktischen Studium angesiedelt sein. Daneben sind ebenfalls Wahlpflichtmodule und Module möglich, die übergreifend das fachwissenschaftliche und das fachpraktische Studium umfassen.

Module sind mit einer Studienleistung (Modulprüfung oder andere Studienleistung) abzuschließen. Allen Modulen werden Leistungspunkte (Creditpoints) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Modulbeschreibungen als Bestandteil der Studienordnung.

Anhand der Modulbeschreibung können Sie auf einen Blick erkennen...

  • welche Veranstaltungen ein Modul umfasst,
  • welcher Arbeitsaufwand für das Modul veranschlagt wird,
  • welche Lehrinhalte das Modul bietet, inkl. der durch das Absolvieren der Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen,
  • um welche Prüfungsform es sich handelt.

Alle Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen finden Sie auf der Website der HSPV NRW:

Studienvorschriften und -inhalte

Lehrveranstaltungen

Im fachwissenschaftlichen Studium gibt es unter anderem folgende Lehrveranstaltungsarten:

  • Lehrgespräch
  • Gruppenarbeit
  • Projekt
  • Seminar
  • Training sozialer Kompetenzen
  • Berufsrollenreflexion
  • Exkursion

weitere Informationen

Lehrveranstaltungsplan

Zu Beginn des Studienabschnitts erhalten Sie Ihren Lehrveranstaltungsplan. Grundsätzlich gelten ausschließlich die im Lehrveranstaltungsplan ausgewiesenen Stunden. Anschließend können Sie Ihren aktuellen Lehrveranstaltungsplan über Ihr Benutzerkonto in den Webtools einsehen. Lehrveranstaltungsplanänderungen können nur von Lehrenden beim Änderungsdienst in der Verwaltung angemeldet werden.

Lehrveranstaltungsplanänderungen werden in der Regel per E-Mail durch den Änderungsdienst verschickt oder können als aktualisierte Lehrveranstaltungspläne am Abend vor dem Veranstaltungstag ab 18:00 Uhr in den Webtools eingesehen werden. Änderungen gelten erst, wenn sie durch den Änderungsdienst im Lehrveranstaltungsplan umgesetzt wurden.

Urlaub

Für die Gewährung von Urlaub ist die Einstellungsbehörde zuständig. Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der fachpraktischen Studienzeiten zu nehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Ausbildungsleitung. Nähere Informationen erhalten Sie in den Studiensekretariaten.

Beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung auch die Vorplanung für die Sonderlehrveranstaltungen „Training sozialer Kompetenzen“ sowie „Berufsrollenreflexion“.

Diese finden zum Teil während der fachpraktischen Studienzeiten statt und haben gegenüber Ihrer persönlichen Urlaubsplanungen Vorrang.

Krankheit

Aufgrund Ihrer Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf besteht die Verpflichtung, während der fachwissenschaftlichen Studienzeit an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Die Anwesenheit wird täglich zu Lehrveranstaltungsbeginn kontrolliert. Ihre Anwesenheit wird per Unterschrift bestätigt. Die Anwesenheitslisten liegen jeweils in den Kursfächern im Verwaltungsbereich aus und sind innerhalb von zehn Minuten nach Lehrveranstaltungsbeginn durch die Kurssprecherin oder den Kursprecher entsprechend abzugeben.

Melden Sie sich bei Krankheit oder Verhinderung bitte immer bei Ihrer Einstellungsbehörde ab. Eine gesonderte Krank- oder Gesundmeldung ist nicht erforderlich. Durch die HSPV NRW erfolgt die Abwesenheitserfassung mittels Anwesenheitsliste. Sollten Sie vor Beginn der Lehrveranstaltung dienstunfähig werden, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Ausbildungsleitung ab. Erfolgt eine Dienstunfähigkeit während der Lehrveranstaltung, melden Sie sich bitte bei der Verwaltung am Studienort ab. Eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung muss ab dem dritten Krankheitstag der Einstellungsbehörde vorgelegt werden. Die Einstellungsbehörden können jederzeit Informationen zur Abwesenheit ihrer Studierenden anfordern.

Krank- und Gesundmeldungen im normalen Vorlesungsbetrieb erfolgen nicht in der HSPV-Verwaltung. Diese richten Sie direkt an die eigene Ausbildungsleitung ihrer Behörde.

Bei sämtlichen Prüfungen ist für den Prüfungstag eine gesonderte Krankmeldung mit qualifiziertem ärztlichem Attest beim zentralen Prüfungsamt der HSPV NRW zwingend erforderlich. Hinweise und den entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Website.

Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet!

HInweise und Vordrucke

Namenswechsel / Umzug

Bitte teilen Sie uns einen Namenswechsel zeitnah mit. Im Studiensekretariat werden Ihre Änderungen gerne entgegengenommen. Einen neuen Studienausweis (sofern erforderlich) können Sie dort ebenfalls beantragen. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Einstellungsbehörde über die Änderungen zu informieren.
Adressänderungen können Sie eigenständig über das HSPV Net ändern.

Auslandsaufenthalt

Die HSPV NRW fördert die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich. Studierende können so ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und interkulturelle Erfahrungen sammeln. Kooperationen mit europäischen Hochschulen im Rahmen von Erasmus+ ermöglichen es, einen Teil des Studiums (ein Modul) im Ausland zu verbringen.

Abgesehen von einem Auslandsstudium bietet die HSPV NRW den Studierenden noch weitere Möglichkeiten, während des Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Dazu zählen Auslandspraktika, Seminare oder Summer Schools.

Auch wenn sich die Möglichkeiten für die Fachbereiche unterscheiden, hat jeder Studierende grundsätzlich die Chance, während des Studiums ins Ausland zu gehen und die dort erbrachten Leistungen angerechnet zu bekommen. Zudem werden an der HSPV NRW auch Kurse auf Englisch angeboten, um die Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern.

Das Vorhaben eines Auslandsaufenthaltes muss unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Einstellungsbehörde abgestimmt werden und ist auch nur mit Einverständnis der Behörde möglich.

Für alle Fragen rund um das Thema „International“ können sich Studierende an das International Office der HSPV NRW wenden. Umfangreiche Informationen zu den Partnerhochschulen, dem Erasmus+ Programm oder einem Auslandspraktikum sowie die Kontaktdaten des International Office finden Sie auf unserer Website: 

International OfficeErasmus-Programm

Studienabschluss

Bachelorarbeit

Die Studierenden sollen durch die Bachelorarbeit nachweisen, dass sie ein vorgegebenes Thema und die damit verbundenen relevanten Problemstellungen in der vorgesehenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten können.

Das Thema der Bachelorarbeit soll die Verknüpfung von theoretischer und praktischer Ausbildung widerspiegeln. Die Bachelorarbeit besteht aus ihrer schriftlichen Ausarbeitung und ihrer Verteidigung im Rahmen eines Kolloquiums.
 

Abschlusszeugnis

Nach bestandener Bachelorprüfung erhalten Studierende in den Wochen nach der letzten Prüfungsleistung ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Modulnoten und die deutsche Gesamtnote, die erworbenen Credits, das Thema und die Note der Bachelorarbeit sowie die Gesamtnote der Prüfung.
 

Diploma Supplement

Dem Bachelorzeugnis wird ein Diploma Supplement beigefügt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das über das individuelle, fachliche Profil des absolvierten Studiengangs informiert.

Mein Studienort

Weitere Informationen zu Ihrem Studienort können Sie den Studienführern entnehmen.

Studienführer