Forschungsbereiche Forschungsgruppe Politische Partizipation

Forschungskolleg Online-Partizipation

Das NRW-Forschungskolleg Online-Partizipation ist ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Graduiertenkolleg, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Informatik, Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und Soziologie gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis zusammenarbeiten. Ziel des Forschungskollegs ist es, die Möglichkeiten des Internets zur Beteiligung von Betroffenen an für sie relevanten Entscheidungen zu untersuchen.

Die leitende Fragestellung des Forschungskollegs lautet: Wie und unter welchen Bedingungen kann das Potenzial von Online-Partizipation auf kommunaler Ebene systematisch entwickelt, praktisch genutzt und wissenschaftlich evaluiert werden?

Das Forschungskolleg hat sich im Oktober 2014 offiziell gegründet. Derzeit arbeiten elf Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen des Kollegs inter- und transdisziplinär an der Beantwortung der leitenden Fragestellung (zweite Kohorte). Die Doktorandinnen und Doktoranden der ersten Kohorte haben ihre Verfahren größtenteils abgeschlossen. Über das Forschungskolleg Online-Partizipation werden erstmals in der Geschichte der HSPV NRW auch kooperative Promotionen realisiert.

Das Forschungskolleg wird von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kooperation mit der HSPV NRW organisiert. Getragen wird das Projekt seitens der HSPV NRW von Prof. Dr. Frank Bätge, Prof. Dr. Harald Hofmann und Prof. Dr. Katrin Möltgen-Sicking.

Kontakt

Forschungsbereiche im interdisziplinären Fachgebiet

In dem interdisziplinären Fachgebiet der politischen Partizipation von Einwohnerinnen und Einwohnern beziehungsweise von Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen sowie im Land Nordrhein-Westfalen führt die Forschungsgruppe als Einrichtung der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW sowohl Forschungs- als auch Entwicklungsvorhaben durch.

Bürgerschaftliche Mitwirkung Bürgerschaftliche Mitwirkung durch Wahlen und Abstimmungen

Die Thematik der bürgerschaftlichen Mitwirkung ist in den Kommunen von aktueller Relevanz und auch ein Schwerpunktthema der Landesgesetzgebung. Letzteres wird deutlich durch eine Vielzahl von Gesetzesentwürfen, Gesetzesänderungen und Aussagen in Koalitionsverträgen zu Themen wie

  • Zusammenlegung von Wahlterminen,
  • Abschaffung und Wiedereinführung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte,
  • Sperrklauseln bei den Kommunalwahlen,
  • Abwahl von Bürgermeistern und Landräte mittels Bürgerentscheid sowie
  • Neugestaltung der Anforderungen an Bürgerbegehren oder Neuregelungen des kommunalpolitischen Ehrenamtes.

Mitwirkung des Volkes Mitwirkung des Volkes in Angelegenheiten des Landes

Neben der bürgerschaftlichen Mitwirkung in Kommunen kommt auch der unmittelbaren Teilhabe des Volkes in Angelegenheiten des Landes eine wachsende Bedeutung zu. Das dafür vorgesehene Instrument des Volksentscheides führte aktuell in einigen Bundesländern zu weitreichenden Entscheidungen wie etwa in Bayern zum Nichtraucherschutz oder in Hamburg zur Dauer des gemeinsamen Lernens in Grundschulen.

Auch in Nordrhein-Westfalen sind aktuell Entwicklungen denkbar, die zur erneuten Anwendung dieses Verfahrens führen könnten.

Mitwirkungsrechte von Einwohnern Mitwirkungsrechte von Einwohnern in Kommunen

Neben den Bürgerinnen und Bürgern haben in den Kommunen auch die Einwohnerinnen und Einwohner Mitwirkungsrechte, die sie insbesondere mithilfe von Einwohneranträgen, Einwohnerversammlungen und in Einwohnerfragestunden wahrnehmen können.

Aktuell werden Strukturen diskutiert wie

  • die Installierung von Schlichtungsvorhaben bei Großprojekten,
  • Planungswerkstätten
  • Runde Tische
  • Bürgerhaushalte sowie
  • Netzwerke verschiedener Akteure auf Stadtteilebene und/oder zu spezifischen Politikfeldern (zum Beispiel Integration, Wohnen, Bildung, Sicherheit etc.).

Das Vorhabenthema steht im engen Zusammenhang mit dem Aspekt der Verwaltungsmodernisierung, da sich der Auffassung der Forschungsgruppe nach, die Verwaltungsstrukturen und -prozesse an der politisch gewollten, stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Einwohnerinnen und Einwohner auszurichten haben. Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Führungskräfte müssen daher eine dementsprechende Qualifikation vorweisen.