Betriebliches Eingliederungsmanagement Ihre Gesundheit Ist Uns Wichtig!
Kurz und Knapp - Freiwillig
Die Inanspruchnahme des BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist freiwillig und die Gespräche sind streng vertraulich. Zusammen werden wir überlegen, welche gesundheitsbegleitenden Maßnahmen zur Stabilisierung getroffen werden können.
Diagnosen oder medizinische Ursachen gehören ausschließlich in ärztliche Hände und bedürfen nicht unbedingt der Mitteilung an den Arbeitgeber!
Ziele und Vorzüge des BEM
BEM beschäftigt sich mit der Gesundheit unserer Beschäftigten. Dem wichtigsten Gut das wir an der HSPV NRW haben. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass Sie möglichst rasch wieder gesund und arbeitsfähig sind.
Zweck des BEM:
Ihr Ertrag:
Worin besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers?
Plan der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Dabei kommt auch den Vorgesetzten eine besondere Verantwortung zu.
Ein Baustein stellt dabei das BEM dar. Nach §167 II SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen nach 30 bzw. 42 Krankentagen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt die HSPV NRW gerne nach, denn von einem BEM profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Absicht der HSPV NRW ist es, dieser Verpflichtung exzellent nachzukommen.
Wer ist imstande mitzuwirken?
Nach Abstimmung mit Ihnen kann der BEM-Prozess von verschiedenen internen und externen Beteiligten begleitet und unterstützt werden.
Kontakt
Leiter Teildezernat 21.4 Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz / Sozialer Ansprechpartner
Raum: B-1-16
+49 209 1659-2100daniel.belavic(at)hspv.nrw.de