Corona-Newsletter | SonderausgabeKlausuren und Prüfungen

Hinweise zum Testverfahren während der Hauptläufe

Corona-Newsletter vom 12.04.2021

Wie im letzten Newsletter angekündigt erhalten Sie heute weitere Informationen zum Verfahren bei den kommenden Klausuren und Prüfungen.

Für die Hauptläufe erhalten alle Studierenden die individuell benötigte Anzahl an Tests. Diese bestimmen sich nach der Anzahl der zu schreibenden Klausuren und werden am Tag der ersten Klausur am Platz hinterlegt.

Beispiel: Studierende im EJ 2020 PVD schreiben im GS-Hauptlauf 5 Klausuren und erhalten somit 5 Tests. Am ersten Klausurtag liegen 5 Tests auf dem Platz.

Es handelt sich dabei um einzeln verpackte Tests zur Eigenanwendung („Laientest“). Die durch die HSPV NRW eingesetzten Tests werden durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich gemacht. Dadurch werden körperliche Reaktionen bei der Abstrichdurchführung (z.B. Würgereiz) verhindert.

Der für den ersten Tag vorgesehene Test soll im Nachgang der Klausur zuhause durchgeführt werden. An den übrigen Klausurtagen wird eine Selbsttestung morgens vor der Fahrt an die HSPV NRW erwartet. Bei negativem Testergebnis können Sie wie geplant die Hochschule aufsuchen. Bei einem positiven Testergebnis lassen Sie bitte umgehend einen PCR-Test durchführen und geben eine Rückmeldung an die unten aufgeführte Funktionsadresse.

Begeben Sie sich bis zu einem endgültigen Ergebnis in häusliche Isolation. Studierende, die aufgrund des positiven Schnelltests nicht zu einer Klausur erscheinen, können einen Rücktritt beantragen. Dies gilt auch dann, wenn ein späterer PCR Test negativ ausfällt. Es ist jedoch notwendig, den Sachverhalt in geeigneter Weise zu belegen (z.B. Nachweis eines PCR-Tests). Weitere Auskünfte dazu erteilt im Einzelfall das Prüfungsamt.

Beispiel: Der Schnelltest wird morgens gemacht und ist positiv. Die Person sucht daraufhin am Folgetag ein Testzentrum auf und lässt einen Abstrich machen. Dieser Test fällt jedoch negativ aus, der Schnelltest war somit falsch-positiv. In diesen Fällen kann trotzdem ein begründeter Klausurrücktritt vorliegen. Wichtig ist, unverzüglich (d.h. nach dem ersten Schnelltest) einen Rücktritt zu beantragen. Als später einzureichende Belege könnten dabei dann z.B. das Testergebnis aus dem Testzentrum dienen, welches das Datum des Abstriches dokumentiert.

Wichtig ist, den Rücktritt unverzüglich zu beantragen. Die Belege können ggf. nachgereicht werden, wenn sie noch nicht vorliegen.

Durch den flächendeckenden Einsatz der Schnelltests bietet sich die Möglichkeit für das Fallmanagement, noch gezielter zu agieren. Aufgrund des hohen Schutzlevels ist eine Ansteckung im Raum bei Einhaltung aller Vorgaben nahezu unmöglich. Bei Wiederholungs- und Nachzüglerklausuren erhalten Sie ebenfalls einen Test je Klausur.

Bei Fachgesprächen und anderen Prüfungen in Präsenz besteht die Möglichkeit, sich vorher vor Ort selbst zu testen. Es wird auch hier erwartet, dieses Angebot entsprechend zu nutzen. Für diese Testungen steht eine entsprechende Räumlichkeit zur Verfügung, in der eine Selbsttestung allein durchgeführt werden kann.

Klausuraufsichten erhalten ebenfalls pro Klausur einen entsprechenden Test, gleiches gilt für die Prüfenden bei den übrigen Prüfungsformen.

Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen, Sorgen etc. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin an sieben Tagen in der Woche für Sie erreichbar!

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de