Corona-NewsletterBereitstellung von Selbsttests
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Informationen in Anlehnung an die MPK vom 10. August 2021
Die MPK am 10. August 2021 hat beschlossen, die Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 für alle Personen, für die kein Impfhemmnis vorliegt, kostenpflichtig zu machen. In seiner Regierungserklärung hat Ministerpräsident Laschet diese Entscheidung noch einmal unterstützt mit dem Hinweis, dass mittlerweile jeder Person in Deutschland, für die eine Testpflicht entsprechend der 3-G-Regel besteht, ein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Daher soll die Kostenübernahme der Schnelltests nicht mehr zu Lasten der Steuerzahler erfolgen.
Die HSPV NRW folgt hier dem Willen der Landesregierung. Es gilt weiterhin die 3-G-Regelung. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ein gültiges negatives Testergebnis vorzulegen. Derzeit sieht die Coronaschutzverordnung hierfür eine 48-Stunden-Frist vor. Wir behalten uns vor, diese in Anlehnung an die Coronaschutzverordnung ggf. auch anzupassen.
Eine Bereitstellung von Selbsttests wird ausschließlich im Rahmen der Arbeitgeberverpflichtung erfolgen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zweimalige Testung pro Woche ermöglicht. Für Studierende werden keine Tests zur Verfügung gestellt, da dies dem Ziel der getroffenen Regelungen widerlaufen würde.
Kein separater Online-Kurs für Risikopatienten
Weiter möchten wir Sie darüber informieren, dass eine Abfrage zur Teilnahme der Studierenden an einem möglichen Online-Kurs für Risikopatienten ergeben hat, dass hier nur ein sehr geringer Bedarf besteht. Zudem sind die betroffenen Studierenden aus verschiedenen Studien- und Einstellungsjahrgängen. Die Einrichtung eines separaten Online-Kurses erscheint daher nicht zweckmäßig, sodass diesen Studierenden die Online-Teilnahme im jeweiligen Stammkurs ermöglicht wird. Bei Wegfall des Impfhemmnisses hat eine Rückkehr in die Präsenz zu erfolgen.
Eine Impfung ist gerade für die kommenden Monate der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfmöglichkeiten. Impftermine können Sie ganz bequem per Telefon über die 116117 oder online vereinbaren.
Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.
Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.
Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.
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E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW