Eine ca. 18 monatige Verfahrensdauer im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren ist im Allgemeinen nicht zu beanstanden
Bätge, Frank (2018), Eine ca. 18 monatige Verfahrensdauer im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren ist im Allgemeinen nicht zu beanstanden, KommPWahlen 2018, S. 57 ff.
Jahr(gang):2018
Name der Zeitschrift:KommunalPraxis Wahlen
Heft/Ausgabe:Nr. 1
Seiten von-bis:57 - 61