Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um steigende Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVD) wird die Hypothese diskutiert, dass offene Audio- und Videoaufzeichnungen durch PVB eine deeskalierende Wirkung entfalten und Gewaltdelikte gegen PVB reduzieren können. Theoretisch kann dies sowohl durch höhere subjektive Sanktionswahrscheinlichkeiten als auch dadurch begründet werden, dass sich Personen dann eher gemäß ihren (normkonformen) Werten und Überzeugungen verhalten, wenn sie ihr Verhalten vor Augen gehalten oder widergespiegelt bekommen. Die präventive und deeskalierende Wirkung sichtbar am Körper getragener Aufzeichnungsgeräte (Bodycams) auf Adressaten polizeilicher Maßnahmen im Wachdienst der Polizei ist insbesondere im deutschen Sprachraum bisher noch nicht in dem Umfang erforscht, als dass belastbare Erkenntnisse für polizeirechtliche, polizeistrategische und polizeitaktische Entscheidungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für alltägliche Einsatzsituationen, z.B. im häuslichen Bereich.
Mit der Einführung des § 15c in das Polizeigesetz NRW wurde die erforderliche Rechtsgrundlage im Land NRW für den offenen Einsatz von Bodycams sowohl im öffentlichen Raum als auch in privaten Räumen geschaffen. Die Auswirkungen dieser Vorschrift und die praktische Anwendung sollen gem. § 15c PolG NRW bis zum 30.06.2019 durch die Landesregierung unter Mitwirkung einer oder eines unabhängigen sozialwissenschaftlichen Sachverständigen und einer oder eines polizeiwissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen einer Wirkungsanalyse geprüft werden. Zur Beantwortung der Forschungsfragen kommen verschiedene Methoden zum Einsatz. Für den kausalen Nachweis der deeskalierenden Wirkung wurde u.a. ein randomisiertes Verfahren entwickelt und eingesetzt, das es ermöglicht, die Straftaten zum Nachteil von PVB zwischen der Kontroll- (Dienstschichten ohne Einsatz von Bodycams) und der Experimentalgruppe (Dienstschichten mit Einsatz von Bodycams) zu vergleichen. Daneben werden die Einstellungen und Erfahrungen der beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Projektverlauf mehrfach mittels quantitativer und qualitativer Befragungen erhoben. Bürgerbeschwerden und die durch den Einsatz der Bodycam entstandenen Aufnahmen werden quantitativ und qualitativ ausgewertet.