Tag zur Pflege - RückblickGemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Gleichstellung und des Gesundheitsmanagements am 19.04.2018 in Gelsenkirchen
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Gleichstellung und des Gesundheitsmanagements am 19.04.2018 in Gelsenkirchen
Nach einer kurzen Ansprache von Andrea Nagel und Daniel Belavic richtete die Kanzlerin, Hanna Ossowski, ebenfalls Grußworte an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Veranstaltung und würdigte das Engagement für ein Thema, das zukünftig noch mehr im Fokus der allgemeinen Betrachtung stehen wird.
Norbert Kinzel, zertifizierter CaseManager/Pflegeberater, führte im Anschluss durch den „Dschungel“ der Pflege, der Pflegeleistungen und der Pflegeversorgung. In diesem Zusammenhang wurden anhand von einprägsamen Beispielen umfangreiche Informationen vermittelt, ab welchem Zeitpunkt z.B. von Pflegebedürftigkeit auszugehen ist und wie sich die dann erforderlichen weiteren Schritte gestalten.
In Anbetracht des drohenden Pflegenotstands wies er darauf hin, wie man bereits jetzt Vorkehrungen für eine effektive Vorsorge im Falle einer Pflegebedürftigkeit treffen kann.
Ines Zeitner stellte nach dem Mittagessen den zweiten Referenten der Veranstaltung vor. Der Palliativarzt und Bestseller-Autor („Patient ohne Verfügung“) Dr. Matthias Thöns belegte mit markanten Beispielen aus seiner beruflichen Praxis, dass schwer Erkrankte häufig mit den Mitteln der Apparatemedizin behandelt werden, obwohl kein Therapieerfolg mehr zu erwarten ist. Seinen Erfahrungen zufolge stehen oft nicht die Linderung von Leid und Schmerz, sondern finanzieller Profit im Fokus vieler Ärzte und Kliniken.
Um diese Verfahrensweise für sich oder nahe Angehörige definitiv auszuschließen, empfahl er nachdrücklich, umgehend – soweit noch nicht geschehen – eine Patientenverfügung zu verfassen. Hiermit ist es möglich, vorsorglich festzulegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Zur Orientierung, welche Aspekte bei einer individuellen Patientenverfügung zu berücksichtigen sind, verwies er auf die die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Veranstalter stellten in Aussicht, dass weitere Initiativen zu dieser Thematik folgen werden.