PrüfungsbetriebHinweise zum Selbststudium S4
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Informationen zu den Wiederholungsklausuren in den Modulen 5.2 SGV II und 5.4 SGV IV
Im Auftrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und in Abstimmung mit den jeweiligen Landesfachkoordinatoren möchte das Prüfungsamt der HSPV NRW den Studierenden des Einstellungsjahrgangs 2017 (AV/R) einige Hinweise zum Selbststudium für die folgenden Wiederholungsklausuren geben:
Modul 5.2 SGV II:
Die Klausur verlangt die gutachterliche Prüfung der Rechtmäßigkeit einer vollstreckungsrechtlichen Maßnahme.
Modul 5.4 SGV IV:
Der Schwerpunkt der Vorbereitung sollte auf das Teilmodul 5.4.2 (Sozialverfahrensrecht) mit den Themen Rücknahme, Aufhebung, Erstattung und Kostenersatz von Leistungen nach dem SGB II gelegt werden.