Digitale SemesterapparateNutzung über den 30. September 2017 hinaus

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Quelle: https://pixabay.com/
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Nutzung über den 30. September 2017 hinaus

Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich darauf verständigt, dass für die gesetzlich erlaubte Nutzung von Schriftwerken in den digitalen Semesterapparaten der Hochschulen und sonstigen Wissenschaftseinrichtungen nach § 52a UrhG für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 28. Februar 2018 eine pauschale Vergütung gezahlt wird. Die Höhe der angemessenen Vergütung soll auf der Basis einer gemeinsam abzustimmenden Erhebung ermittelt werden.

Zum 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft. Insoweit werden KMK und VG Wort zeitnah Gespräche über eine neue vertragliche Vereinbarung aufnehmen.