Corona-NewsletterRegelungen für das neue Studienjahr

Ergänzung der bisherigen Hinweise

Corona-Newsletter vom 23.07.2021

In der letzten Woche haben wir die Planungen für die Zeit ab dem 1. September 2021 bekanntgegeben.

Diese möchte ich im Folgenden für einzelne Aspekte konkretisieren:

  • Sollten Sie bereits geimpft sein, genügt der Nachweis in einer App. Eine Papierform ist nicht notwendig.
     
  • Auch die Testnachweise dürfen digital vorgehalten werden. Selbsttests zur Eigenanwendung, über deren Ergebnis keine Bescheinigung von einer eingewiesenen Person ausgestellt wird, entsprechen nicht den Anforderungen.
     
  • Zum Nachweis einer Coronainfektion (Genesene) wird entweder eine Bescheinigung über das positive PCR-Testergebnis benötigt oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes. Es sollte immer der Zeitpunkt der Erkrankung ersichtlich sein. Ein Antikörpertest genügt nicht.
    Bitte beachten Sie, dass Sie sechs Monate nach der Erkrankung nicht mehr als genesen im Sinne der Coronaschutzverordnung gelten, sondern sich ab diesem Zeitpunkt entweder impfen oder testen lassen müssen, um die Anforderungen der „3 Gs“ zu erfüllen.
     
  • Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende haben jederzeit die Möglichkeit und das Recht, sich von der Einhaltung der vorgegebenen Regelungen zu überzeugen.

Eine Impfung ist nach wie vor der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfmöglichkeiten. Impftermine können Sie ganz bequem per Telefon über die 116117 oder online vereinbaren.

Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.

Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de