Corona-NewsletterUpdate zur Corona-Schutzimpfung
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Hauptamtlich Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung sowie Lehrbeauftragte der HSPV NRW gehören zur Impfgruppe 3
Der heutige Newsletter soll ganz der erfreulichen Nachricht gewidmet sein, dass die HSPV NRW allen hauptamtlich Beschäftigten aus Lehre und Verwaltung sowie allen Lehrbeauftragten eine Impfbescheinigung ausstellen kann, in der die Zugehörigkeit zur Gruppe der Personen mit einem Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität festgelegt wird. Die Coronavirus-Impfverordnung hat hier die entsprechende Grundlage in § 4 Abs. 1 Nr. 8 für uns geschaffen.
Diese Bescheinigung befindet sich derzeit in der Vorbereitung und wird allen hauptamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per Post seitens der HSPV NRW zugestellt. Bitte tragen Sie hier Ihren Dienstort selbstständig ein. Der Versand erfolgt voraussichtlich innerhalb der nächsten Woche.
Die Lehrbeauftragten werden gebeten, Ihre Studienorte zu kontaktieren, um sich hier die entsprechende Bescheinigung abholen zu können oder zusenden zu lassen. Eine Zusendung per Mail ist nicht möglich. Auch hier bitte ich vor nächster Woche von Anfragen abzusehen.
Diese höchst aktuelle Entwicklung erfreut uns sehr und bringt uns wieder einen weiteren Schritt in Richtung eines regulären Lehrbetriebs.
Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, uns weiterhin entsprechend zu kontaktieren. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen. Gleiches gilt natürlich wie gewohnt bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin an sieben Tagen in der Woche für Sie da!
Kontakt
E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW