Sammelband EingriffsrechtCall for Papers

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Ein Stapel Bücher liegt auf einem Tisch, das oberste Buch ist aufgeschlagen.
Call for Papers Sammelband Eingriffsrecht
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Aktuelle Herausforderungen im besonderen und allgemeinen Gefahrenabwehrrecht

Das Eingriffsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Grundrechtseingriffe beim Bürger im Rahmen der täglichen Polizeiarbeit und stellt daher eine besonders wichtige Komponente in der juristischen Ausbildung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern dar. Durch Gesetzesänderungen und neue Gesetze, ebenso wie durch grundlegende Urteile höchster Gerichte, ist dieses Rechtsgebiet ständig in Bewegung.

Dieser Sammelband soll einen Blick auf aktuelle rechtliche und praktische Herausforderungen auf dem Gebiet des Eingriffsrechts werfen. Er soll sich dabei insbesondere dem allgemeinen sowie dem besonderen Gefahrenabwehrrecht widmen, wie es im Polizeigesetz (PolG) beziehungsweise in Spezialgesetzen (wie dem JuSchG, WaffG, AufenthG oder dem VersG NRW) niedergelegt ist.

Sowohl für Lehrende und Studierende der HSPV NRW als auch für Praktiker soll dieser Sammelband eine Auswahl aktuell diskutierter Themen im Eingriffsrecht in aufgearbeiteter Form bereitstellen.
 

Zielgruppe

Dieser Call for Papers richtet sich insbesondere an Forschende der Hochschulen der Polizei aus der Disziplin der Rechtswissenschaft mit Bezug zum Eingriffsrecht – das heißt insbesondere auch Staatsrecht, Straf(prozess)recht und weitere Bereiche mit Überschneidungen in der Materie. Ausdrücklich werden auch Studierende mit herausragenden Forschungsergebnissen eingeladen, sich zu beteiligen.

Der Sammelband erscheint im Verlag für Polizeiwissenschaft. Herausgeber sind Prof. Dr. Stefanie Haumer (HSPV NRW, Abteilung Münster) und Prof. Dr. Martin Klein (HSPV NRW, Abteilung Bielefeld).
 

Formalia

Bei Interesse können Sie Ihre Vorschläge in Form von Abstracts (Umfang maximal zwei Seiten) bis zum 30. April 2023 per E-Mail bei Prof. Dr. Stefanie Haumer oder Prof. Dr. Martin Klein einreichen.

Die Beiträge sollten zwischen zwölf und 15 Seiten lang sein und bis Ende September 2023 vorliegen. Weitere Informationen, wie etwa zur Formatierung, teilen die Herausgeber nach ihrer Entscheidung über die eingereichten Beitragsvorschläge mit.