SVD Teilzeit Staatlicher Verwaltungsdienst - Teilzeit (LL.B.)
Auf einen Blick
- Abschluss
Bachelor of Laws - Fachbereich
Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung - Laufbahn
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - Studienmodell
Duales Studium in Teilzeit - Studienbeginn
1. September eines Jahres - Regelstudienzeit
4 Jahre - Auslandsaufenthalt
optional - Zulassung
Studienvoraussetzungen - Studienort
Köln und Dortmund
Studium in Teilzeit
Das Teilzeitstudium an der HSPV NRW im Bachelorstudiengang Staatlicher Verwaltungsdienst (SVD) dauert vier Jahre und bereitet auf eine Tätigkeit bei den Bezirksregierungen, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und Polizeipräsidien vor.
Das Studium untergliedert sich in fachwissenschaftliche Studienabschnitte an der HSPV NRW und fachpraktische Studienabschnitte bei den Einstellungsbehörden.
Studienverlauf
Fachwissenschaftliche Studienabschnitte
In den fachwissenschaftlichen Studienabschnitten an der HSPV NRW werden die Studierenden in Teilzeitkursen an den Studienorten Köln und Dortmund ausgebildet. Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich maximal an drei Tagen in der Woche in den Zeiten zwischen 8:45 Uhr bzw. 9:45 Uhr und 15.00 Uhr statt. Ausnahmsweise können die Lehrveranstaltungen im ersten und im vierten Studienabschnitt auf vier Tage verteilt werden. Ein Tag in der Woche ist lehrveranstaltungsfrei. Die Studierenden erhalten ihre Planung zu Beginn des Studienabschnitts.
Je nach Studienabschnitt finden wöchentlich zwischen 15 und 23 Lehrveranstaltungsstunden statt. Dabei finden die Lehrveranstaltungen grundsätzlich an zwei Tagen in Präsenz und an einem Tag in der Online-Lehre statt. Im ersten und vierten Studienabschnitt sind ausnahmsweise zwei Online-Tage und damit insgesamt vier Lehrveranstaltungstage vorgesehen.
Fachpraktische Studienabschnitte
In den Praxisabschnitten absolvieren die Studierenden in ihren Einstellungsbehörden eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Leistungsnachweise in den Praxisabschnitten des Teilzeitstudiums entsprechen denen des Vollzeitstudiums.
Präsenz- und Online-Lehre
Das Studium an der HSPV NRW findet grundsätzlich an zwei Lehrveranstaltungstagen in Präsenz und an einem bzw. an zwei Tagen als Online-Lehre statt. In den digitalen Wochen findet zur Vorbereitung auf die Prüfungen ein vollständiger Wechsel von der Präsenz- in die Online-Lehre statt, um Fahrtwege der Studierenden zu reduzieren und eine optimale Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten.
Um die zeitliche Flexibilität der Studierenden im Teilzeitstudium zu gewährleisten, steht in der Online-Lehre nicht nur die synchrone, sondern vor allem auch die asynchrone Online-Lehre im Fokus. D.h. die Lehrveranstaltungen werden onlinebasiert durchgeführt und ermöglichen den Studierenden sich zeit- und ortsunabhängig mit den Inhalten und Aufgaben der Lehrveranstaltung auseinanderzusetzen und somit individuelles Lernverhalten zu berücksichtigen.
Bei dem Studienverlaufsplan handelt es sich lediglich um ein Vorschaubild und nicht um den offiziellen Studienverlaufsplan!
Zulassung & Bewerbung
Allgemeine Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für eine künftige Tätigkeit im kommunalen Verwaltungsdienst ist:
Eine direkte „Einschreibung“ für ein Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ist nicht möglich. Die Einstellungsbehörden wählen die Bewerberinnen und Bewerber aus.
Persönliche Studienvoraussetzungen
Der Studiengang ist in erster Linie für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Schwerbehinderte konzipiert. Auch andere Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium nach entsprechender Bewerbung und Zulassung durch die Einstellungsbehörden.
Bewerbung
Sie müssen sich zunächst bei einer Einstellungsbehörde um einen Studienplatz für das duale Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst - Teilzeit“ (LL.B.) bewerben.
Informieren Sie sich bei Ihrer Bezirksregierung, beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW oder bei den Polizeipräsidien!
Studieninhalte
Die Studieninhalte und Prüfungen sind identisch mit den Inhalten und Prüfungen in dem jeweiligen Vollzeit-Bachelorstudiengang. Aufgrund der Verlängerung des Studiums ist jedoch die Prüfungslast der Studierenden erheblich reduziert.
Nach den jeweiligen Studienabschnitten absolvieren die Studierenden maximal drei Prüfungen. Das praxisbezogene Projekt im zweiten Studienjahr absolvieren Teilzeitstudierende in Projektgruppen mit Vollzeitstudierenden gemeinsam. Auch das Seminar und die Wahlpflichtmodule finden gemeinsam mit Vollzeitstudierenden statt.
Das Training sozialer Kompetenzen (TSK) ist in der fachwissenschaftlichen Studienzeit angesiedelt und findet im ersten Studienjahr im Rahmen der Digitalen Wochen und in den folgenden Studienjahren unmittelbar nach den absolvierten Prüfungen in der zweiten Prüfungswoche statt.
Am Ende des Studiums steht die Bachelorarbeit, für die ein verlängerter Bearbeitungszeitraum vorgesehen ist, einschließlich des Kolloquiums.
Kontakt
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- 20.09.2023