Senat der HSPV NRW Übersicht
Aufgaben
Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt.
Diese betreffen im Wesentlichen:
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich zusammen aus:
Ferner gehören die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die Stellvertretung der Leiterin oder des Leiters und die Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie nicht stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer 1 bis 6 sind.